Zu erwartender erheblicher Zubau von Freiflächensolaranlagen

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Uns ist bekannt, dass seit einigen Wochen und Monaten verstärkt um die Sicherung von Rechten zur Nutzung Ihrer Grundstücke für Freiflächensolaranlagen geworben wird.

Hintergrund ist, dass die Politik bis 2030 in etwa eine Verdopplung der derzeit vorhandenen Fläche von Freiflächensolaranlagen von derzeit 53,6 MW auf 100 MW anstrebt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieses Ziel infolge des jüngst ergangenen und viel zitierten „Klimaschutz-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts in naher Zukunft noch ehrgeiziger gefasst wird.

Wie bereits in der Vergangenheit sieht das neue EEG 2021 einen leichteren Zubau von Freiflächensolaranlagen insbesondere entlang von Bundesautobahnen und überregionalen Bahntrassen vor. Nunmehr hat der in Betracht kommende Korridor eine Breite von jeweils 200 Metern entlang dieser Trassen. Im vorangegangenen EEG war noch eine Breite von bloß 110 Metern vorgesehen.

Dies ist der Grund dafür, dass insbesondere Eigentümer solcher Flächen seit den vergangenen Monaten verstärkt von entsprechenden Projektunternehmen umworben werden, die anhand von Computerprogrammen und der Möglichkeit der Einsicht in Katasterunterlagen die Eigentümer von Potentialflächen ohne Weiteres ermitteln und sodann unaufgefordert Angebote über die Verpachtung der geeigneten Flächen unterbreiten können.

Uns als Ihrer landwirtschaftlichen Interessenvertretung ist das Konfliktpotential dieser Thematik sehr bewusst. Allerdings sind die politischen Zielvorgaben eindeutig und lassen einen erheblichen Anstieg von Freiflächensolaranlagen insbesondere an den vorgenannten Potentialbereichen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne unser Zutun erwarten. Wir haben uns deshalb auf Ebene des Geschäftsführenden Vorstandes und auch auf Ebene des Gesamtvorstandes intensiv mit der Thematik befasst. Das Landvolk Hannover hat sich als Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses das Ziel gesetzt, den Prozess der Neuausweisung von für die Nutzung als Freiflächensolaranlage geeigneten Flächen aktiv zu begleiten. Uns treibt insbesondere um, wie der politisch gewollte massive Zubau dieser Anlagen für die Landwirtschaft geringstmöglich schädlich erfolgen kann. Ferner erkennen wir auch die Chancen, die mit dieser Thematik für den ländlichen Raum verbunden sind. Wichtig ist uns, dass die Wertschöpfung, die mit solchen Projekten zu erzielen ist, im ländlichen Raum verbleibt.

Wir wollen Sie deshalb gerne zu der Thematik beraten und versuchen, sowohl Lösungen für diejenigen von Ihnen, die Interesse an einer Nutzung ihrer Flächen durch Freiflächensolaranlagen haben, als auch für diejenigen von Ihnen, die durch den Zubau der Freiflächensolaranlagen einem erhöhten Flächendruck ausgesetzt sein werden, anzubieten.

In jedem Fall sollten Sie als Eigentümer etwaiger geeigneter Flächen die Möglichkeiten der Steuerung des Zubaus, aber auch die Möglichkeiten, die damit verbundene Wertschöpfung für sich und Ihren Betrieb zu sichern, nicht leichtfertig aus der Hand geben. Ferner bedürfen die seitens der einschlägigen Projektierer angebotenen Nutzungsverträge stets einer vorherigen sorgfältigen juristischen Überprüfung, die wir gerne für Sie übernehmen.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Prüfung dieser Verträge, aber auch zu Fragen der Möglichkeiten der eigenen Realisierung eines solchen Projektes deshalb gerne zur Verfügung. Melden Sie sich dazu in unserer Geschäftsstelle unter 0511-400 787 0.