Zusammenfassung der Winterveranstaltung vom 03.02.2021

DüngeVO und Rote Gebiete in Niedersachsen

Referenten: Reno Furmanek, Leiter Düngebehörde Landwirtschaftskammer Niedersachsen,

Dr. Holger Hennies, Präsident Landvolk Niedersachsen

An der fünften Winterveranstaltung nahmen gut 190 Teilnehmer teil. Zum Thema Düngeverordnung und Rote Gebiete erläuterte der Leiter der niedersächsischen Düngebehörde Reno Furmanek die Entwicklung des Düngerechts beginnend mit der Nitratrichtlinie 1991. Die Vorgaben wurden von Mal zu Mal verschärft und haben mittlerweile große Einschränkungen bei der Bewirtschaftung zur Folge.

Erstmal gibt es zur Düngeverordnung 2020 eine Ausführungsverordnung (AVV), in der die Maßnahmen konkretisiert werden. Neu sei zum Beispiel das völlige Verbot, Gülle auf gefrorenen Böden aufzubringen, unabhängig davon, ob es am Tage noch taut. Furmanek kritisierte diese Regelung aus fachlicher Sicht, rechtlich sei die Lage aber eindeutig.

Der Referent erläuterte, wie die sog. Roten Gebiete zustände kämen. Grundlage sei zum einen das EUA-Messnetz und das Teilmessnetz Nitrat. Die AVV sieht vor, dass mindestens eine Messstelle pro 50 km2 zugrundegelegt wird. Als Ergebnis werden Grundwasserkörper als rot eingestuft, wenn eine Messstelle 50 mg Nitrat überschreitet oder eine landwirtschaftlich beeinflusste Messstelle mindestens 35 mg Nitrat mit steigender Tendenz aufweist. Im nächsten Schritt wird eine Binnendifferenzierung vollzogen. Diese Regionalisierung soll in Niedersachsen noch verbessert werden. Mit dem aktuell diskutierten Entwurf der Landesdüngeverordnung würden 31% der Fläche rot.

Für zur Festlegung der Flächen, die im Rahmen der neuen Landes-DüV als rot eingestuft werden, wird ein Flächen-N-Saldo erstellt für die Gemeindeebene. Verantwortlich dafür ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Dabei sollen die Abbau- und Speicherprozesse des jeweiligen Bodens zu Grunde gelegt werden. Dies ist eine komplexe Analyse. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass leichte Böden hier im Nachteil sind. Als Ergebnis gibt es dann ein tolerierbares N-Saldo, das bei den Betrieben, wohl gemerkt als Durchschnitt auf Gemeindeebene, anfallen kann.

Um festzustellen, ob eigene Flächen in den Roten Gebieten liegen, verweist der Referent auf den Kartenserver des Landes. Leider sei die Bedienung nicht selbsterklärend.

Rufen Sie das LEA-Portal über den LINK: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ auf.

Betriebe können das Schlaginfo-Portal verwenden: https://sla.niedersachsen.de/mapbender_sla/user/login

Danach setzen Sie die Häkchen in den Ebenen:

SLA, AgrarfoerderungNiedersachsen,

Feldbloecke,

Düngeverordnung,

Auffangregelung nach §13a Abs. 4 DüV,

Gebiete nach §13a Abs. 4 DüV,

NDüngGewNPVO,

Gebietskulisse Oberflächengewässer,

Gebietskulisse Grundwasser

und aktivieren die Legende. In der Kartenansicht können Sie nun zu den betriebseigenen Flächen navigieren und die jeweilige Betroffenheit der Feldblöcke überprüfen.

Reno Furmanek verwies auf die Maßnahmen der DüngeVo, die in diesen Roten Gebieten als Einschränkung der Düngung gelten. Die Länder müssen zwei weitere Maßnahmen aus einem vorgegebenen Katalog bestimmen. In der neuen LandesdüngeVO sind sogar vier vorgesehen.

Da das Land Niedersachsen es im Jahr 2020 nicht geschafft hat, die Roten Gebiete den Bundesvorgaben entsprechend auszuweisen, gilt eine sog. Auffangverordnung. Herr Furmanek bedauert, dass es nur wenig transparent ist, warum ein Gebiet rot ist. Allerdings können Landwirte direkt beim Landwirtschaftsministerium nachfragen und um Auskunft zur Abgrenzung der Gebiete bitten. Die Kontaktmail hierfür lautet:

Paragraf13a.duev@ml.niedersachsen.de.

Neben der Nitratkulisse gibt es eine wesentlich kleinere Phosphatkulisse, die die P-Düngung betrifft. Die sog. Seenkulisse bringt große Einschränkungen bei der P-Düngung mit sich.

Die Neuausweisung der Roten Gebiete bedeutet für das Verbandsgebiet des Landvolkes Diepholz, dass einige Flächen südlich von Sulingen aus dem roten Gebiet herausgefallen sind, dafür sind Flächen bei Drebber hinzugekommen.

Reno Furmanek empfiehlt die Seite der Kammer mit einem Fragen-Antwort-Katalog zum Düngerecht, die stetig aktualisiert wird: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/duengebehoerde/nav/2281/action/duevfaq.html

Die Düngebehörde, so Furmanek, wünscht sich bei den Regelungen, dass weniger mit pauschalen Verboten gearbeitet wird, sondern betriebsindividuelle Lösungen ermöglicht werden müssen.

Der Präsident des Landvolkes Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, stimmte dem zu und verwies auf den tagenden Beirat, in dem Kammer, Landvolk und weitere Vertreter mit der Landespolitik über die DüngeVO beraten. Das jüngste Positionspapier von MU und ML anlässlich der LsV-Mahnwache zeige eine Dialogbereitschaft, auch wenn es inhaltlich wenig Neues bringe. Da viele Änderungen erst 2022/23 greifen würden, gibt es ein Übergangsproblem.

Das Landvolk verfolge daher weiter mehrere Normenkontrollklagen auf Grundlage des Fachgutachtens zu den Messstellen. Deren Qualität sei durch das Land weiterhin nicht umfassend und ausreichend überprüft. Das Landvolk ist derzeit mit dem Büro Hydor im Gespräch darüber, ein neues Gutachten mit Blick auf die novellierte Landes-DüV sowie die zugrundeliegenden Messstellen sowie die AVV in Auftrag zu geben.

Die wichtigsten Ziele, so Hennies, seien die Regionalisierung der Roten Gebiete und die Berücksichtigung der grünen Messstellen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass dies zum nächsten Jahr erreicht werden könne. Nur würde so lange die ungünstigere Kulisse gelten.

Die Präsentation des Referenten der Düngebehörde finden Sie hier:

Präsentation DüngeVO