Zusammenfassung der Winterveranstaltung vom 10.02.2021

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EEG-Reform 2021 – Zukunft der Erneuerbaren Energien

Referent: Harald Wedemeyer, Marktreferat Erneuerbare Energien Landvolk Niedersachsen

Zur sechsten und letzten digitalen Winterveranstaltung begrüßte Landvolk-Vorsitzender Theo Runge über 155 Teilnehmer. Als Referent erläuterte Harald Wedemeyer, Jurist und Experte vom Landvolk-Landesverband, die Reform des EEG und die Perspektiven für die Erneuerbaren Energien.

Die Anfänge des EEG gehen 30 Jahre zurück, mittlerweile sind die Regelwerke immer komplexer und umfassender geworden. Für einen Überblick und ggf. Klärung von speziellen Fragen empfiehlt der Referent die neutrale Clearingstelle EEG, erreichbar unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/.

Die Bundespolitik hat in der jüngsten EEG-Reform Ausbauziele für die unterschiedlichen Arten von Bioenergie festgelegt. Der größte Ausbau soll im Bereich der Photovoltaik mit 87% in den nächsten 10 Jahren stattfinden. Windkraft an Land soll im selben Zeitraum um 30% zunehmen. Bei Biogasanlagen wird ein Bestandserhalt angestrebt. Dies sei bereits ein positives Signal, weil die letzten EEG-Reformen diese Energieerzeugung ausklammerten.

Die Branche sieht einige Verschlechterungen im neuen EEG. Es wird gemutmaßt, dass die Politik bereit ist, einige Sachen auszubügeln und noch in diesem Jahr eine „Reparaturnovelle“ auf den Weg zu bringen.

Um die Photovoltaik voranzubringen will man Anlagen auf Freiflächen wieder ermöglichen. Bislang verhinderten EEG-Förderung und das Landesraumordnungsprogramm (LROP) dies. Grundsätzlich werden Anlagen auf Freiflächen kritisch gesehen, da dies den Wettbewerbsdruck auf Agrarflächen noch erhöhen würde. Perspektive bietet aber das sog. Agri-PV, bei dem eine landwirtschaftliche Nutzung parallel möglich ist. Das Land wolle dies durch eine LROP-Änderung auf den Weg bringen.

Kritisch begleitet der Landesverband auch Änderungen bezüglich der Regelung, dass Solaranlagen an Autobahnen und Bahnlinien in einem 110-Meter-breiten Streifen erlaubt sind. Dieser wird auf 200 Meter im neuen EEG erweitert. Auch hier sind landwirtschaftliche Flächen in Gefahr.

Für Dachanlagen gilt eine Neuregelung wobei Anlagen in der Leistungsspanne von 300 bis 750 kWh nur 50% der Leistung zum EEG-Festpreis vergütet bekommen. Die andere Hälfte muss entweder in den Eigenverbrauch oder in die Ausschreibung gehen.

Im Bereich Biogas wurden das Ausschreibungsvolumen sowie die Gebotshöchstwerte erhöht. Anlagen bis 500 MW erhalten einen Kleinanlagenbonus von 0,5 Cent pro kWh von 2021 bis 2025. Der Flexibilitätszuschlag wurde auf 65 EUR je kW erhöht und auf Güllekleinanlagen ausgeweitet. Zudem wurde der Flexdeckel gestrichen. Eine Anschlussvergütung für Gülleanlagen ist angekündigt, aber noch nicht ausgearbeitet. Hier sieht Herr Wedemeyer mittelfristig Chancen für eine Ausweitung der Wirtschaftsdüngervergärung. Der Maisdeckel sinkt auf 40%.

Die Pflicht zur Flexibilisierung wird allerdings verschärft sowie die Kriterien härter definiert. Für Anlagen, die bereits die ältere Flexprämie erhalten, wird der Zuschlag nicht gezahlt. Hier erwägt der Landesverband rechtliche Schritte, da dies ein Eingriff ins Eigentum darstellt, der nicht gerechtfertigt scheint.

Sowohl bei Biogas wie auch im Windbereich hat der Gesetzgeber eine sog. endogene Mengensteuerung eingeführt. D.h. wenn die Zahl der Angebote einer Ausschreibung 80% nicht überschreitet, wird nur 80% der Menge vergeben. So soll auch bei mangelndem Angebot ein Wettbewerb erhalten bleiben.

Im Windbereich ist eine wesentliche Neuerung, dass Kommunen, die max. 2,5 km vom Windpark entfernt liegen, mit 0,2 Cent / kWh beteiligt werden, was die Akzeptanz erhöhen soll. Unklar ist aber, ob dies trotz Festlegung im EEG nicht rechtlich in den Bereich der Vorteilsnahme und Bestechung fallen könnte. Das Geld erhält der Betreiber über die Netzagentur wieder zurück.

Zur Frage der ausgeförderten Altanlagen erläuterte Beate Zimdars, Geschäftsführerin der Landvolk Betriebs GmbH, die auf die kaufmännische und technische Betriebsführung von Windkraftanlagen spezialisiert ist, die möglichen Optionen. So kann für den Strom eine Direktvermarktung abgeschlossen werden. Dabei gibt es meist aber die logistische Hürde, dass der Strom zum Abnehmer kommen muss. Zweitens kann die Energie an einen Stromanbieter verkauft werden. Dieser zahlt den Marktwert plus einen Bonus von 1 Cent mit rascher Degression innerhalb eines Jahres.

Als dritte Möglichkeit erlaubt das EEG bei Anlagen, bei denen kein Repowering möglich ist, dass sie sich 2021 und 2022 an einer Sonderausschreibung beteiligen.

Mittelfristig interessant, so Zimdars, könnte auch die Produktion von Wasserstoff als Energieträger sein. Dies ist von der EEG-Umlage befreit. Zudem werde in Niedersachsen überlegt, ob Windkraftanlagen auch in Wäldern mit geringer ökologischer Wertigkeit errichtet werden dürfen.

Positiv bewertet Zimdars, dass eine Standardisierung der Artenschutzkriterien sich in Ausarbeitung befindet. Anhand dieser können die Genehmigungsbehörden einfacherer und rechtssicher die Errichtung neuer Anlagen unter diesem Aspekt beurteilen. Mit der Fertigstellung wird 2022 gerechnet.

Harald Wedemeyer berichtet, dass die Bundespolitik, die EEG-Förderung auf Steuermittelfinanzierung umstellen möchte, um den Verbraucher vor einer steigenden Umlage zu bewahren und gleichzeitig die Ausbauziele zu erreichen. Ob dies EU-Beihilferechtlich zulässig wäre, muss noch geprüft werden.

Mittelfristig ist die Entwicklung der CO2-Bepreisung interessant und könnte sich zu einer neuen Einnahmequelle im Bereich Erneuerbarer Energien entwickeln.

Auf Nachfrage geht Herr Wedemeyer noch auf die Schadensersatzklagen aufgrund der aufgedeckten Pflanzenschutzkartells ein. Das Landvolk wird demnächst die Möglichkeit eröffnen, sich als Kläger im Rahmen einer Sammelklage registrieren zu lassen. Infos dazu erfolgen zeitnah.

Die Präsentation des Referenten finden Sie hier:

Folien Wedemeyer