EEG 2027: Mehr Spielraum für Biogasanlagen

Alexander von Hammerstein
„Mit den geplanten Volumina werden viele bestehende Anlagen keine Anschlussperspektive erhalten“, warnt von Hammerstein. Foto: Landvolk Niedersachsen

Landvolk fordert deutlich höhere Ausschreibungsmengen 

L P D – Mit Blick auf die erste Lesung des Entwurfs für das EEG 2027 am 23. September fordert das Landvolk Niedersachsen deutliche Nachbesserungen bei der Förderung von Biogasanlagen. Insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausschreibungsmengen reichen aus Sicht des Landvolks nicht aus, um bestehenden Anlagen eine verlässliche Zukunftsperspektive zu geben und die notwendige Flexibilisierung der Bioenergie voranzubringen.

„Biogas ist erneuerbar, speicherbar und flexibel einsetzbar – genau diese Eigenschaften werden für ein stabiles Energiesystem künftig noch wichtiger“, sagt Alexander von Hammerstein, Ausschussvorsitzender Regenerative Energien im Landvolk Niedersachsen. „Wenn die Politik diese Leistung nutzen will, muss sie den Biogasanlagen auch eine realistische wirtschaftliche Perspektive geben. Die derzeit vorgesehenen Ausschreibungsmengen reichen dafür nicht aus.“

Der Kabinettsentwurf sieht für Biomasseanlagen 2027 und 2028 jeweils 1.000 Megawatt vor. Für 2029 und 2030 sind 750 Megawatt, für 2031 und 2032 noch 500 Megawatt jährlich vorgesehen. Das Landvolk fordert dagegen 3.000 Megawatt pro Jahr für die Jahre 2027 bis 2032. Grund dafür ist nicht allein die Zahl der Biogasanlagen, deren Förderung in den kommenden Jahren ausläuft. Vor rund 20 Jahren gingen besonders viele Anlagen in Betrieb. Deren Zahl übersteigt die nun vorgesehenen Ausschreibungsmengen deutlich. „Mit den geplanten Volumina werden viele bestehende Anlagen keine Anschlussperspektive erhalten“, warnt von Hammerstein.

Hinzu kommt als weiterer Grund die für die Energiewende notwendige Flexibilisierung. Biogasanlagen müssen dafür ihre installierte Leistung teilweise mehrfach überbauen, um Strom gezielt dann zu erzeugen, wenn er gebraucht wird. Eine 500-Kilowatt-Anlage kann bei einer vierfachen Überbauung beispielsweise 2.000 Kilowatt Ausschreibungsvolumen benötigen. „Die Bundesregierung muss deshalb bei der ersten Lesung nachbessern. Wer Versorgungssicherheit, regionale Wertschöpfung und eine erneuerbare Stromversorgung will, darf die vorhandenen Potenziale der Biogasbranche nicht ungenutzt lassen“, fordert von Hammerstein abschließend. (LPD 67/2026)

Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org

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