- Foto: Landvolk
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L P D – Eine noch bessere und umfangreichere Untersuchung in den vorgelagerten Bereichen der Landwirtschaft fordert Landvolkpräsident Werner Hilse im Zuge der sogenannten Fipronilkrise. „Wir Landwirte müssen uns darauf verlassen können, dass die von uns eingekauften Produkte sowie die damit angebotenen Dienstleistungen einwandfreie Qualität liefern“, sagt dazu Landvolkpräsident Werner Hilse. Der einzelne Landwirt sei überfordert, wenn er Vorlieferanten oder Dienstleistungsunternehmen danach bewerten solle, ob sie alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten. Die Landwirte, die ohne ihr Wissen durch den unzulässigen Einsatz des mit Fipronil kontaminierten Desinfektionsmittels geschädigt wurden, müssten zivilrechtlich entschädigt werden, sagte Hilse weiter. Er regte auch weitergehende Hilfen an, falls einzelne Betriebe dadurch vor existenzgefährdende Probleme gestellt würden. Voraussetzung dafür sei eine rasche und umfangreiche Aufklärung aller Hintergründe zu der aktuellen Krise.

Keinerlei Verständnis hat das Landvolk für die offensichtlich schleppende Informationspolitik der Behörden in den betroffenen Beneluxländern. Hier hätte der Schutz des Verbrauchers ganz eindeutig höhere Priorität genießen müssen als staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. In einem gemeinsamen Markt müsse die Krisenkommunikation auch grenzüberschreitend funktionieren. Als Überreaktion bezeichnet das Landvolk die Entscheidung des Discounters Aldi, alle Eier aus den Regalen zu nehmen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese frei von Fipronil sind. Auch die Empfehlungen einzelner Verbraucherschutzverbände, auf den Konsum von Eiern zu verzichten, bezeichnet das Landvolk als „Verunsicherung“. Die amtliche Lebensmittelwarnung aktualisiere ständig die betroffenen Chargennummern, diese seien im Internet unter www.lebensmittelwarnung.de zu erfahren. Eine fachlich fundierte und aktualisierte Risikoeinschätzung liefere zudem das Bundesinstitut für Risikobewertung, demnach besteht bei normalen Verzehrgewohnheiten von Eiern kein gesundheitliches Risiko für den Menschen. (LPD 58/2017)