70 Tage Regelung bleibt erhalten

70 Tage Regelung bleibt erhalten - Foto: Landpixel
Foto: Landpixel

L P D – Als umsichtige Entscheidung lobt Landvolkvizepräsident Ulrich Löhr die Entfristung der sogenannten 70-Tage-Regelung. „Unsere Obst- und Gemüsebauern erhalten nun Planungssicherheit und können in der hektischen Erntezeit weiter ihre bewährten Saisonarbeitskräfte einsetzen“, freut sich Löhr. Im Rahmen des Rentenpaketes hat die Große Koalition auf Bundesebene eine unbefristete Verlängerung der seit 2015 gültigen Regelung beschlossen, wonach Saisonarbeitskräfte für 70 Tage eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausüben können. Diese Ausnahme war zunächst bei Verabschiedung des Mindestlohngesetzes befristet bis Ende 2018 beschlossen worden und soll nun ohne Frist weitergeführt werden. Löhr wertet dies als Teamerfolg des gemeinsamen Einsatzes von Deutschem Bauernverband und seinen Landesverbänden, dazu zählt auch das Landvolk Niedersachsen. „Wir alle freuen uns über die späte, aber voll umfängliche Einsicht der Bundesregierung und werden diese frohe Botschaft gern an die Sonderkulturbetriebe weitergeben“, sagt Löhr.

Nach Einschätzung des Landvolkes können die auf Obst- und Gemüseanbaubetrieben saisonal zu erledigenden Arbeiten nicht durch Aushilfskräfte des heimischen Arbeitsmarktes abgedeckt werden. Der Sozialversicherungsschutz ist in der Regel im jeweiligen Heimatland gegeben. „Unsere Betriebe und noch mehr die Saisonarbeitskräfte werden sich über die Entfristung der 70-Tage-Regelung freuen“, versichert Löhr. (LPD 65/2018)