Abluftwäscher gefährdet Familienbetriebe

L P DAls
schwere Hypothek für kleine und mittlere Familienbetriebe wertet das Landvolk
Niedersachsen den Vorstoß von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian
Meyer, in Schweineställen ab einer bestimmten Größenordnung eine
Abluftreinigung vorzuschreiben. Nicht nur der Einbau, sondern auch der Betrieb
dieser Technik bürde den Betrieben zusätzliche Kosten auf, die bei den
derzeitigen Markterlösen nicht zu bewältigen seien. Für jedes Mastschwein
müssen allein für Investition und Betrieb der Abluftwäscher Beträge von
mindestens fünf bis sieben Euro einkalkuliert werden. Dies frisst in guten Zeiten
einen Löwenanteil des Gewinnes je Mastschwein auf, bei schlechten Marktpreisen
bleibt der Mäster auf diesem Betrag sitzen. Das Landvolk sieht die Gefahr, dass
gerade kleinere Betriebsleiter sich dem Zwang zu weiteren Auflagen durch den
Ausstieg aus der Landwirtschaft entziehen. „Minister Meyer stellt ausgerechnet
den Betrieben ein Bein, die er eigentlich fördern möchte“, fasst
Landvolk-Präsident Werner Hilse zusammen. Er weist außerdem darauf hin, dass es
in vielen Regionen keine Probleme mit Emissionen gebe und der Einbau teurer
Abluftwäscher daher keinen zusätzlichen Nutzen bringe.

Der Forderung nach Keimgutachten muss nach Einschätzung des
Berufsstandes wissenschaftliche Forschung vorausgehen. Bislang lieferten
derartige Gutachten keine wissenschaftlich belastbaren Daten und sicherten
lediglich Laboren und Gutachterbüros eine zusätzliche Auftragslage. Landwirte,
die bisher bereits mit der Auflage zu Keimgutachten konfrontiert wurden, haben
sich dagegen auf höhere Kosten, längere sowie mit zusätzlichen Unsicherheiten
behaftete Planungsabläufe einstellen müssen. Zusätzliche Erkenntnisse über
tatsächliche Risiken der Keimbelastung haben die Gutachten bisher aber nicht
liefern können. Das Landvolk sieht einen Zusammenhang zwischen Keim- und
Staubbelastung. Über kostengünstigere Staubgutachten könnten sicherlich ähnlich
Daten wie über Keimgutachten ermittelt werden. Hier bietet das Landvolk seine
Zusammenarbeit an, um auf diesem Weg tatsächlich mehr Aufklärung herbeiführen
zu können. Sowohl Abluftwäscher als auch Keimgutachten sollten nach
Einschätzung des Landvolkes nur bei tatsächlichen Belastungen in Betracht
gezogen werden, für bereits bestehende Ställe fordert der Verband Bestandsschutz. (LPD 21/2013)