Zum Antibiotikatag: Bewusstsein der Tierhalter ist gestiegen
L P D – So wenig wie möglich, aber gezielt und mit größtmöglicher Wirkung. So sollten Antibiotika eingesetzt werden, und zwar in der Veterinär- ebenso wie in der Humanmedizin. Zum heutigen Europäischen Antibiotikatag (18. November) verweist das Landvolk Niedersachsen auf den gegenüber früheren Jahren deutlich niedrigeren Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. „Das Bewusstsein für eine verbesserte Tiergesundheit unter optimierten Haltungsbedingungen und das Bewusstsein für einen gezielten Einsatz von Antibiotika sind bei unseren Tierhaltern deutlich gestiegen“, erklärt Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchenausschusses im Landvolk Niedersachsen, den Trend. Als Beleg verweist das Landvolk auf die aktuellsten Daten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Danach hat die Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin mit 722 Tonnen im Jahr 2018 den bisher niedrigsten Stand erreicht. Sie hat sich gegenüber 2011, dem ersten Jahr der Erhebung dieser Daten, mit 57,6 Prozent mehr als halbiert. Auch die kritischen Antibiotika der neueren Generation wurden in der Tierhaltung in geringerem Umfang eingesetzt.
Vor dem Hintergrund möglicher Resistenzbildungen, die zu einer Unwirksamkeit besonders wichtiger Antibiotika in der Humanmedizin führen könnten, werden Antibiotika in der Nutztierhaltung grundsätzlich nicht prophylaktisch, sondern nur aufgrund einer vorherigen, konkreten Diagnose und auf Anweisung des Tierarztes eingesetzt. Gerade mit Blick auf den Tierschutz müssen aber auch kranke Tiere medizinisch behandelt werden. Trotz dieser Notwendigkeit zeigen die rückläufigen Zahlen zur Verabreichung von kritischen Antibiotika, dass Tierhalter und Tierärzte für dieses Thema sensibilisiert und in hohem Maße um einen restriktiven Einsatz bemüht sind. „Aber auch unter den besten Haltungsbedingungen können unsere Nutztiere leider erkranken. Dann bleibt der Einsatz von Medikamenten unabdingbar“, sagt Tierhalter Meiners und ergänzt: „Dazu zählt letztendlich auch die Verabreichung von Antibiotika“. Nach Überzeugung des Landvolkes sind bei der nächsten Änderung des Arzneimittelgesetzes einige Korrekturen notwendig, insbesondere was die Reglementierung von Betrieben angeht, die nach aktueller Gesetzeslage die sogenannte Kennzahl 2 überschreiten. Insbesondere dürfen Betriebe, die optimierte Haltungsbedingungen und eine optimierte Tiergesundheit aufweisen, nicht bestraft werden, wenn der Antibiotikaeinsatz im Krankheitsfall vonnöten ist. Das widerspricht dem Tierschutzgesetz. Tierhalter sind auch für die Gesundheit ihrer Nutztiere verantwortlich. (LPD 86/2019)