Auf jeder zweiten Fläche genießt die Natur Schutzstatus

Auf jeder zweiten Fläche genießt die Natur Schutzstatus - Foto: Landvolk
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L P D – Vorrang für Natur! Dieser Forderung sehen sich Land- und Forstwirte sowie andere Grundeigentümer immer wieder ausgesetzt. Dabei wird leider übersehen, dass schon derzeit auf vielen Flächen die Natur eindeutigen Schutzstatus hat. Nach Mitteilung des Landvolk Pressedienstes galt dies Ende 2015 für 51,52 Prozent der Landesfläche einschließlich der 12-Seemeilenzone, die beispielsweise den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer betrifft. Den Löwenanteil dieser Flächen mit einem Umfang von jeweils mehr als einer Millionen Hektar machen nach einer Aufstellung des NLWKN die 14 Naturparke und 1.268 Landschaftsschutzgebiete aus. Aber auch 790 Naturschutzgebiete und zwei Nationalparke schlagen zusammen mit annähernd 600.000 ha zu Buche. Diese Flächen mit dem ausgewiesenen Schutzstatus befinden sich mehrheitlich in landwirtschaftlicher Hand, ihre Bewirtschaftung erfordert besondere Rücksichtnahme und ist mit Auflagen verbunden. Gleichwohl sind viele Schutzgebiete gerade auch durch landwirtschaftliche Nutzung entstanden und werden durch diese erhalten.

Die Rücksichtnahme auf Ansprüche des Naturschutzes dokumentiert sich auch in zahlreichen Blühstreifen, die heute für viele Landwirte selbstverständlich sind. Einige dieser Streifen werden aufgrund der Greeningverpflichtung nach den Vorgaben der EU-Agrarpolitik angelegt und machen eine Fläche von rund 16.000 ha aus. Häufig sind sie auch das Ergebnis freiwilliger Initiativen in Zusammenarbeit mit Imkern, Jägerschaft oder anderen Nutzern der Natur. In der Region um Rotenburg oder im Ammerland haben Landwirte selbst Randstreifenprojekte aus der Taufe gehoben und informieren dazu auf entsprechenden Tafeln am Feldrand. Anbieter von Saatgut unterstützen diesen Trend mit speziellen Mischungen, die im Nebeneffekt zugleich die Bodengesundheit verbessern oder auch noch einen akzeptablen Biomasseertrag zur Nutzung in der Biogasanlage liefern können. Aber auch Blühstreifen als Refugium für Bienen und andere wild lebende Insekten oder als Äsungsfläche für Wildtiere finden sich im Sortiment der Saatgutfirmen und werden von Landwirten eigens angelegt. Sie wünschen sich allerdings etwas mehr Flexibilität für die Anlage der Blühstreifen. Zu eng gefasste Vorschriften bei den Aussaatzeiten oder der Vor- und Nachnutzung schränken das Interesse an Blühstreifen ein, wenn diese Flächen zugleich als Greeningmaßnahme anerkannt werden sollen. Natur dagegen lässt sich in kein festes Raster pressen und erfordert häufig unkonventionelle Entscheidungen. Auch in privaten Gärten kann durch die richtige Pflanzenauswahl Bienen und wild lebenden Insekten ein reich gedeckter Tisch bereitet werden. (LPD 51/2017)