Bauern brauchen Anpassungszeit für Gewässerschutz

Bauern brauchen Anpassungszeit für Gewässerschutz - Foto: Landvolk
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L P D – Die umweltpolitischen Anforderungen an die das neue Düngerecht sind aus landwirtschaftlicher Sicht äußerst ambitioniert. Diese Einschätzung äußerte Landvolkvizepräsident Urich Löhr auf dem 3. Nährstoffsymposium in Hannover. „Die Landwirtschaft stellt sich den neuen, vom Gesetzgeber formulierten Umweltzielen und wird sie grundsätzlich auch meistern können. Wir wollen noch gewässerschonender wirtschaften und unsere Nährstoffüberschüsse reduzieren“, äußerte sich Löhr optimistisch. Aber er fügte warnend an: „Unsere Betriebsleiter benötigen dafür neben finanzieller Unterstützung auch angemessene Übergangsfristen“. Die aktuelle Marktkrise dagegen erschwere Anpassungen, die mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Situation auf den Höfen kurzfristig absolut nicht zu leisten seien.

Nach den für Niedersachsen vorliegenden Nährstoffberichten düngten die Landwirte mit Blick auf die in der neuen Düngeverordnung genannte Messlatte landesweit im Schnitt zwischen 25 und 30 kg Stickstoff im Jahr mehr, als für einen optimalen Ertrag benötigt werde. „Bei 40.000 Höfen in Niedersachsen gibt es zugleich Landwirte, die sich zum weitaus größten Teil streng am rechnerischen Bedarf der Pflanzen orientieren, leider aber auch einige, deren Düngesaldo zu viel ausweist“, schilderte Löhr. Die EU-Kommission verkenne bei ihrer Kritik am Entwurf jedoch die Tatsache, dass bereits flächendeckend viele neue Vorgaben wie strengere Ausbringungsverbote auf nicht aufnahmefähigen Böden, verschärfte Abstandsregelungen zu Gewässern oder eine Minderung der Bilanzsalden umgesetzt wurden. Die zusätzlichen Forderungen der EU für so genannte belastete Gebiete würde nach Einschätzung des Landvolkes dem Gewässerschutz keinen erkennbaren Mehrwert bringen, die Landwirte aber über Gebühr belasten. Löhr warnte insbesondere vor zu hohen bürokratischen Auflagen und vor zu knappen Übergangsfristen. Momentan fehle auf den Höfen schlichtweg das Geld für Investitionen in noch größere Güllelagerstätten, Festmistläger oder neueste Ausbringungsgeräte. Praxisgerechtere Regelungen seien zudem für Milchviehbetriebe mit einem hohen Anteil beweidetem Dauergrünland und Landwirte notwendig, die im Vertrauen auf das bisher geltende Düngerecht in die Tierhaltung investiert hätten. Schließlich appellierte Löhr an die Landesregierung, mit freiwilligen, an den jeweiligen Standortbedingungen angepassten Angeboten die Anpassung an das neue Düngerecht zu unterstützen.  (LPD 37/2016)