Bis 31. Mai zur Sozialwahl abstimmen

Bis 31. Mai zur Sozialwahl abstimmen - Foto: SVLFG
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L P D – Erstmals sind Landwirte zur Sozialwahl aufgerufen. Mehr als 215.000 wahlberechtigte haben die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger bundesweit als Wahlberechtigte ermittelt. Sie gehören zum Kreis der sogenannten Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte, die eine Wahlhandlung ausüben dürfen. Diesem Personenkreis wurden nach Mitteilung des Landvolk-Pressdienstes inzwischen die Wahlunterlagen zugeschickt, der ausgefüllte Stimmzettel muss bis zum 31. Mai wieder an den Sozialversicherungsträger in Kassel zurückgeschickt werden. Wahlberechtigte, die bisher noch nicht angeschrieben wurden, können sich über die Telefonhotline 030 889 117 117 melden oder unter www.svlfg.de ihre Kontaktdaten weitergeben. Alle eingehenden Wahlunterlagen werden bis zum Wahltag 31. Mai weiter bearbeitet. Die Wahlberechtigten haben die Wahl zwischen mehreren Listen. Von bundesweit elf hat eine das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein sowie den Landfrauenverbänden erstellt. Die auf dieser Liste aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten treten an, um die Interessen der Versicherten und ihrer Familien in dem Selbstverwaltungsgremium gut zu vertreten. Die Liste unter dem Namen „Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ soll in den kommenden sechs Jahren insbesondere norddeutsche Belange im Versichertenparlament einbringen. Mehr dazu unter www.landvolk.net im Menüpunkt Sozialwahl 2017. (LPD 37/2017)