L P D – Der Dürre-Sommer 2018 hat Landwirten enorme Ertrags- und Einkommenseinbußen verursacht. Für einige Höfe wirken sie sich durchaus Existenz bedrohend aus. „Mit der Entscheidung des Bundesrats, das betriebliche Risikomanagement auf den Höfen durch eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zu stärken, wird unsere wiederholt vorgetragene Forderung nach diesem Instrument nun auf den Weg gebracht“, erklärt Landvolk-Geschäftsführer Helmut Brachtendorf. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zügig einzuführen.
Aufgrund der extremen Trockenheit in diesem Sommer hat sich die wirtschaftliche Lage auf vielen Bauernhöfen in fast allen Regionen Deutschlands deutlich verschlechtert. Nach Auffassung der antragstellenden Länder reichen die zur Verfügung stehenden Hilfsinstrumente nicht aus, um die Schäden aufgrund der Folgen des Klimawandels in der Landwirtschaft ausreichend zu kompensieren. Darum sollen die landwirtschaftlichen Betriebe die Möglichkeit erhalten, durch eine steuerfreie, „betriebseigene Krisenreserve“ die Auswirkungen von Extremwetterereignissen aber auch Marktkrisen abzumildern. Dazu soll ein einfaches Verfahren gewählt werden, das im Krisenfall unbürokratisch zur Anwendung kommen kann. „Wir Landwirte ziehen zweifelsfrei die Hilfe zur Selbsthilfe vor. Mit der Risikoausgleichsrücklage können landwirtschaftliche Betriebe schneller auf Wetterextreme reagieren als zum Beispiel mit einer Entschädigung aus der Dürrehilfe, an der eine unendliche Bürokratie hängt. Nun sind wir auf die Ausarbeitung dieser steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft gespannt“, bewertet Brachtendorf die positive Entscheidung des Bundesrats. (72/2018)