L P D – Das Landvolk Niedersachsen sieht die sogenannte Hofabgabeklausel in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als grundsätzlich bestätigt an. In Teilen allerdings hat das Urteil der Karlsruher Richter die Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Dies trifft nach einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss dann zu, wenn die Hofabgabepflicht dem Landwirt in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung der nur als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Die Kopplung einer Altersgrenze an eine Hofabgabeklausel greife zudem faktisch in die im Grundgesetz festgeschriebene Eigentumsfreiheit ein. Wie das Bundesverfassungsgericht weiter feststellt, darf auch die Gewährung einer Rente an einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des Landwirts über die Abgabe des Hofes abhängig gemacht werden. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die einschlägigen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, den Verfassungsbeschwerden eines Landwirtes sowie der Ehefrau eines weiteren Landwirts stattgegeben und die Verfahren unter Aufhebung der Gerichtsentscheidungen an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen. „Der Ball liegt jetzt beim Gesetzgeber“, kommentiert Rudolf Heins, Arbeitgebervertreter im Vorstand der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das im Mai ausgesprochene und erst jetzt veröffentlichte Urteil.
Die Hofabgabeklausel sei jedoch nicht grundsätzlich beanstandet worden, vielmehr mahnten die Richter eine Härtefallregelung an. „Aus niedersächsischer Sicht wird dieser Mangel vielleicht als nicht so gravierend angesehen“, sagt Heins, in anderen Regionen Deutschlands oder von einzelnen Landwirten dagegen schon. Der Gesetzgeber müsse nun die vom Gericht angemahnten Härtefälle beschreiben, beispielsweise für Betriebsleiter, die keinen Interessenten für eine Nachfolge oder Pacht finden. Heins verweist aber auch auf die bereits beschlossenen Erleichterungen bei der Hofabgabeklausel, z.B. den Selbstbehalt und die Tatsache, dass der Betrieb nicht mehr vollständig abgegeben werden muss. Auch die von den Richtern angemahnten Verbesserungen für Ehefrauen seien positiv zu bewerten. In Niedersachsen sieht er grundsätzlich kaum Probleme, der Hofabgabeklausel nachzukommen. Sie wirke vielmehr einer Überalterung in der Landwirtschaft vor. So haben sich insbesondere die jungen Landwirte in Niedersachsen stets für attraktive Übergabemodalitäten eingesetzt. Sie appellieren an die Familien auf den Höfen, diese rechtzeitig und offen zwischen den Generationen zu diskutieren, damit die Weichen frühzeitig zur Zufriedenheit aller in der Familie gestellt werden können. (LPD 61/2018)