Übergangsjahr und Umschichtung schmälern den Betrag deutlich
L P D – Bundesweit haben in den vergangenen Wochen Landwirte gegen zu hohe Auflagen, die sie wirtschaftlich nicht mehr stemmen können, mit ihren Treckern mobil gemacht. Sie sind dabei weitgehend auf viel Verständnis in der Bevölkerung und der Politik gestoßen. Gleichzeitig aber sägen Haushalts- und Agrarpolitiker weitaus kräftiger an den Direktzahlungen für die Landwirte, als sie dies bislang zugeben. Hintergrund sind nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes die Übergangsbestimmungen für den EU-Haushalt, die zudem nicht parallel zum Kalenderjahr verlaufen, sowie bereits beschlossene Umschichtungen bei den Direktzahlungen von der sogenannten 1. in die 2. Säule. Hier hat sich beispielsweise das Agrarministerium die Zustimmung des Umweltressorts zum Agrarpaket mit einem höheren Umschichtungssatz „erkauft“. Agrarpolitiker sprechen aktuell von einem Betrag in Höhe von 4,50 Euro je Hektar, den die Landwirte dadurch einbüßen würden. Damit verschweigen sie das tatsächliche Ausmaß der Kürzung. Tatsächlich nämlich wird das Minus nach Berechnungen des Landvolkes Niedersachsen mit mindestens 16 Euro je Hektar mehr als dreimal so hoch ausfallen. Für einen Durchschnittsbetrieb mit einer Flächenausstattung von 80 Hektar kämen dann bereits fast 1.300 Euro im Jahr zusammen. Für die Landwirte wirkt sich die finanzielle Lücke auf ihre betriebswirtschaftlichen Kalkulationen aus und behaftet diese mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor. Gerade in den vergangenen beiden Trockenjahren waren die Direktzahlungen für die meisten Betriebe eine wichtige Stütze der stark unter Druck geratenen Einkommen.
Das System der Direktzahlungen wurde mit der Agrarreform von 2013 grundlegend umgestaltet und damit die Betriebsprämie an die Landwirte in Basis-, Umverteilungs- und Greeningprämie aufgesplittet. Die Zahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden, die als Cross-Compliance-Instrumente bei Nichtbeachtung auch zu Kürzungen führen oder sogar den kompletten Entzug der Prämie vorsehen können. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist nach Aussagen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einer der wichtigsten Politikbereiche der Europäischen Union. Als ein Kernziel der GAP gilt weiterhin die marktorientierte Förderung der Landwirtschaft. (LPD 11/2020)