L P D – Mehr als 1.000 Bauern, Bäuerinnen und insbesondere junge Landwirtinnen und Landwirte haben in Hannover deutlich gemacht, dass sie sich von einer weiteren Verschärfung des Düngerechtes in ihrer Existenz bedroht sehen. Die von Deutschland nach Brüssel gemeldeten Vorschläge, die unter anderem mit einer pauschalen Düngeminderung um 20 Prozent unter dem Pflanzenbedarf zu einer Mangelernährung der Kulturpflanzen und Humusabbau in den Böden führen, lassen sich mit verantwortungsvoller Landbewirtschaftung nicht vereinen. „Alle Landwirte, ob Tierhalter oder Ackerbauer, konventionell oder ökologisch wirtschaftend, sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert, die sie so nicht annehmen können“, verdeutlicht Landvolkpräsident Albert Schute to Brinke. Diese Position vertritt er auch heute auf einer Großkundgebung ab 10.30 Uhr auf dem Domplatz in Münster. Aufgerufen zu der Veranstaltung unter dem Motto „Bauern brauchen Zukunft – Zukunft braucht Bauern!“ haben der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). Sie erwarten rund 6.000 Teilnehmer, neben Bäuerinnen und Bauern aus Nordrhein-Westfalen, auch viele aus Niedersachsen, Hessen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wird zu ihren Plänen Stellung nehmen.
Landvolkpräsident Schulte to Brinke hat der Ministerin in Hannover am Rande eines Treffens von EU-Agrarkommissar Phil Hogan mit Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast eine Resolution des Landvolkes Niedersachsen übergeben. Sie enthält die Forderung, die Landwirte als direkt Betroffene einer weiteren Verschärfung der Düngeverordnung in die Entscheidungen einzubeziehen. Das Landvolk verweist auf die positiven Entwicklungen der erst 2017 geänderten Düngeverordnung. So ist nicht nur der Einsatz von Mineraldünger deutlich zurück gegangenen, die Tierhalter haben auch ihre Viehbestände verringert. Das Landvolk fordert daher gezielte Maßnahmen an belasteten Grundwassermessstellen statt flächendeckender Düngeverbote. Nach Überzeugung des Verbandes hat sich auf der im Trinkwasserschutz praktizierte Ansatz gemeinsamen Handels bewährt, Kooperationen sind daher dem Ordnungsrecht vorzuziehen. (LPD 27/2019)