EEG muss auch Bestandsanlagen Persepktiven bieten

EEG muss auch Bestandsanlagen Persepktiven bieten - Foto: Landvolk
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L P D – Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss mit der anstehenden Novelle eine zügige Anschlussregelung für die Bioenergie festlegen. Diese Einschätzung äußert Jochen Oestmann für den Ausschuss regenerative Energien im Landvolk Niedersachsen. Damit würden zwei Ziele gleichermaßen realisiert: „Die in Deutschland mehrheitlich gewünschte Energiewende wird weiter vorangetrieben, und die in der Energieerzeugung engagierten Landwirte würden hier Einkommensperspektiven behalten“, schildert Oestmann. Die Novelle des EEG muss nach Einschätzung des Landvolkes die zukünftigen Ausschreibungsregelungen konkret beschreiben, und zwar sowohl für bereits bestehende wie auch zukünftige Anlagen. Die festzusetzenden Höchstwerte müssen den Betreibern dabei einen auskömmlichen Betrieb ermöglichen. Die Betreiber von Anlagen mit fester Biomasse dürften nicht auf zukünftige Rechtsverordnungen vertröstet werden, vielmehr müsse das EEG genau definierte Fakten festlegen. Das Landvolk warnt vor einer Verunsicherung der Betreiber von Anlagen, die bis etwa 2010 entstanden seien. Die Förderung dieser Pionieranlagen laufe ab 2020 sukzessive aus. „Der flexible Alleskönner Biogas muss im Energiemix weiter eine Rolle spielen“, fasst Oestmann die Meinung im Ausschuss regenerative Energie des Landvolkes zusammen. Den Anlagenbetreibern sollte zudem die freie Wahl des eingesetzten Substrats überlassen bleiben. Dann würden Anlagen, die mit Wirtschaftsdünger als Substrat beschickt werden, bevorzugt, Ackerflächen als Rohstoffquelle entlastet. Das von den Biogasbestandsanlagen produzierte Energievolumen könne keinesfalls parallel zu den Atomkraftwerken vom Netz genommen werden. Das gehe zu Lasten der Energiewende wie auch der Versorgungssicherheit und Netzstabilität.

Zusätzliche Anreize muss das EEG für die Errichtung sogenannter Bürgerwindparks setzen, um eine breite Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen und die technische Entwicklung zu fördern. Absolut kein Verständnis hat der Verband für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. „Nutzflächen müssen der landwirtschaftlichen Erzeugung vorbehalten bleiben“, stellt Oestmann klar. Damit lehnt das Landvolk auch die vom Runden Tisch Energiepolitik in Niedersachsen vorgeschlagene Option ab, 100.000 ha für  Photovoltaikflächen vorzusehen. Diese Flächen könnten effektiver und intelligenter genutzt werden, so seien Photovoltaikanlagen auf Dächern deutlich besser platziert. (LPD 24/2016)