Einem Erfolgsmodell fehlt zusätzliches Geld

Neue Anträge für viele Agrarumweltmaßnahmen nicht mehr möglich

L P D – Die aus dem Haushalt des niedersächsischen Umweltministeriums kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen stoßen auf hohe Akzeptanz in der Landwirtschaft. Leider aber fehlt für weitere neue Interessenten nun das Geld. „Mehr Naturschutz darf nicht am mangelnden Budget scheitern“, sagt Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies. „Für viele wertvolle Agrarumweltmaßnahmen werden unsere Landwirte in diesem Jahr leider keine zusätzlichen Anträge mehr stellen können“, bedauert er. Die Landwirte sehen sich stetig mit der gesellschaftlichen Forderung nach einer umweltfreundlicheren Bewirtschaftung ihrer Felder und Wiesen konfrontiert. „Unsere Bauern nehmen diese Wünsche auf und setzen sie um, wenn sie dafür auch einen Ausgleich erhalten“, schildert Hennies. Dagegen sollen für diese Angebote aktuell keine neuen Anträge möglich sein, weil das Geld fehlt.

„Aus Sicht der Landwirtschaft ist das ebenso bedauerlich wie aus der des Naturschutzes“, schlussfolgert Hennies und verweist auf Statistiken des Umweltministeriums in Niedersachsen. Danach wurden 2020 zusätzlich zu den Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums insgesamt mehr als 57.000 Hektar (ha) landwirtschaftliche Flächen für Naturschutzmaßnahmen im Angebot des Umweltministeriums eingebracht. Gegenüber 2010 ein Zuwachs von 18.000 ha nach dem bescheidenen Start mit 2.215 ha vor 20 Jahren. Kontinuierlich sei das Interesse der Landwirte gestiegen, die finanzielle Ausstattung habe die Attraktivität zweifelsfrei erhöht, begründet Hennies. „Diesen Erfolgspfad wollen wir unbedingt fortsetzen und unser Engagement ausbauen“, lehnt er die Aussetzung neuer Verträge für 2021 entschieden ab. Mit 17,8 Mio. Euro, davon 13,4 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt finanziert, war der finanzielle Aufwand für das Land noch übersichtlich, der Nutzen für die 1.700 teilnehmenden Betriebe dagegen hoch. So profitierten sehr viele Landwirte im Küstenbereich, wo nordische Gastvögel erhebliche Schäden verursachen. Da die Brut- und Rastvögel auch immer wieder auf neue Flächen abwandern, ist es nach Einschätzung des Landvolkes enorm wichtig, auch den neu betroffenen Landwirten einen Ausgleich anzubieten. Auch Blüh- und Schonflächen für bedrohte Arten wie Rotmilan und Feldhamster zählen zu den Agrarumweltmaßnahmen unter Verantwortung des Umweltministeriums. Zusätzlich zu den Angeboten des Landes setzen Landwirte sehr viele freiwillige Maßnahmen ähnlicher Machart um, die beispielsweise über die Stiftung Kulturlandpflege mit der Bingo Umweltstiftung, Jägerschaften oder anderen Kooperationspartnern bezuschusst werden. (LPD 23/2020)