Erdkabel beim Stromnetzausbau

Erdkabel beim Stromnetzausbau - Foto: Landvolk
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L P D – Die Bemühungen um einen schnellen Ausbau der Höchstspannungsstromleitungen stieß in den vergangenen Jahren auf große Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung, der kommunalen und regionalen Politik, allen voran der Regierung des Freistaates Bayerns. Um diese Akzeptanzschwierigkeiten zu überwinden, hat der Deutsche Bundestag, ausschließlich aus politischen Motiven heraus und ohne erkennbare fachliche Notwendigkeit, aber trotz gewaltiger Mehrkosten entschieden, einen gesetzlichen Erdkabelvorrang für die geplanten Höchstspannungsgleichstromleitungen einzuführen. Außerdem wurden weitere Probestrecken für die Erdverlegung von Höchstspannungswechselstromleitungen bestimmt.

Das Landvolk Niedersachsen bekennt sich zur Energiewende und zum damit einhergehenden Stromnetzausbau. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass von der Planung bis zur vollständigen Umsetzung die Belange der Land- und Forstwirtschaft hinreichend  Berücksichtigung finden müssen und ein Netzausbau möglichst flächenschonend im Umgang mit landwirtschaftlichen Böden angestrebt werden muss. Unter Missachtung dieses Vorbehalts wurde durch eine rein politische Entscheidung die Hauptlast des Netzausbaus auf die Grundeigentümer und Landnutzer  im Bereich der notwendigen Trassenkorridore verlagert. Das Akzeptanzproblem in der breiten Bevölkerung ist damit gelöst, die Folgen werden jetzt einer deutlich kleineren Gruppe von Betroffenen zugemutet. Zudem fehlt es bei den angestrebten Dimensionen an Erfahrungen im Langzeitbetrieb und somit auch über Langzeitrisiken. 

Ein schneller Netzausbau bedarf der größtmöglichen Akzeptanz der Betroffenen, die gegenüber allen anderen Begünstigten deutlich benachteiligt werden und die Hauptlast des Ausbaus schultern müssen. Mit herkömmlichen Entschädigungen nur für die Einschränkungen des Grundeigentums und die kausal nachweisbaren Schäden ist eine hohe Akzeptanz nicht zu erreichen. Im Gegenteil fühlen sich die von der Trassenplanung Betroffenen billig abgespeist.  In vielen Gesprächen mit den potenziell von den Erdkabeltrassen betroffenen Grundeigentümern und Landnutzern hat sich gezeigt, dass diese Akzeptanzschwierigkeiten besser überwunden werden können,  wenn die zur Wahrung des gesellschaftlichen Konsenses politisch gewollte Lastenverlagerung zusätzlich zu den Entschädigungen durch eine angemessene, fortlaufend gewährte Anerkennungszahlung an die Betroffenen  honoriert wird. Ausgehend von den dauerhaft beanspruchten Grundstücksflächen sowie der Bedeutung und Ausgestaltung der Höchstspannungsstromleitungen sowie den Risiken aus unbekannten Spätfolgen für die Betroffenen hält das Landvolk Niedersachsen eine jährlich wiederkehrende Zahlung an die betroffenen Grundstückseigentümer in Höhe von 35 Euro je laufenden Meter Trasse für angemessen. 

Zu den weiteren aktuellen Forderungen des Landvolkes Niedersachsen im Rahmen der Verfahren zur Festsetzung der Trassenkorridore sowie zur Leitungsverlegung zählen:

  •  die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange
  • die Vermeidung von dauerhaften Nachteilen, u.a. durch Flächenzerschneidungen
  • der Vorbehalt späterer Leitungsquerungen (z.B. für Beregnungsleitungen)
  • die Sicherstellung der landwirtschaftlich-bodenkundlichen Baubegleitung durch eine unabhängige Oberbauaufsicht
  • die Bestandsaufnahme und Ertragsschadenermittlung durch unabhängige Gutachter
  • die Rekultivierung und Entschädigung
  • der Mindestabstand zu landwirtschaftlichen Bebauung
  • Verzicht auf Naturschutzrechtliche Kompensation
  • Gesicherte Rückbauverpflichtung