L P D – Die vom Ausbau der Stromnetze betroffenen Landwirte sind bitter enttäuscht über die neuesten Vorschläge zu einer Entschädigungsregelung für die Trassen. „Unsere Forderung nach einer wiederkehrenden Zahlung findet sich darin in keiner Weise wieder“, empört sich Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies. „Die im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaues von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier enthaltenen Vorschläge bieten keine Entlastung zukünftiger Generationen und werden daher als ungerecht empfunden“, fügt er an. Damit schildert er das Stimmungsbild der im Landvolk Niedersachsen vertretenen Landwirte. Ganz konkret lehnen die Landwirte die deutliche Benachteiligung bei den Entschädigungsansätzen für Erdkabel gegenüber Freileitungen ab. Nach den aktuellen Vorschlägen würden die Landwirte, die Erdkabel dulden sollen, gegenüber der Entschädigung für Freileitungen um rund ein Drittel schlechter gestellt. „Diese Landwirte müssen jedoch immense Eingriffe auf ihren Feldern erdulden“, schildert Hennies. Für die Bauphase ist das bekannt. Danach sollen Landwirte jedoch einzelne Nutzungen genehmigen lassen oder sogar Verbote für Folienanbau bei Kartoffeln und Sonderkulturen wie Erdbeeren oder Spargel hinnehmen. Durch die von den Kabeln ausgehende Wärme ist zudem dauerhaft von Ertragseinbußen auszugehen. Darin sieht der Landvolkvizepräsident „die himmelschreiende Ungerechtigkeit“ für die Bauern. Zusätzlich würden die Landwirte mit den Risiken allein gelassen, die sich bei Veräußerung oder Insolvenz des Netzbetreibers ergeben können. Das Landvolk vermisst hier jegliche Schutzklausel und fragt: „Sollen sich die Betroffenen dann etwa mit chinesischen Investoren einigen?“ Auch für den Fall eines Rückbaues der Leitungen enthält der Gesetzentwurf keinerlei Regelungen. Das Landvolk sieht sich daher mit seiner Forderung nach wiederkehrenden Zahlungen bestätigt. Die jetzt mit dem Gesetzentwurf angebotenen Ratenzahlungen entlarvt der Landvolkvizepräsident als „Mogelpackung“ und empfiehlt das in der Studie des Bundeswirtschaftsministeriums vorgestellte Schweizer Modell mit einer Befristung von Dienstbarkeiten und Duldungsverträgen. Die Vorhabenträger selbst gehen bei Erdkabeln von Energieverlusten in Höhe von 60 bis 70 Watt je Meter im Boden aus. Die Böden erwärmen sich dadurch im Wurzelbereich der Pflanzen um rund 20 Grad, daher bewerten Landwirte Freileitungen als die erträglichere Variante. Die von der Gesellschaft geforderten Erdkabel sind mit einem erheblichen Eingriff in das Grundeigentum der Landwirte verbunden und bürden ihnen dauerhafte Belastungen auf. Deren Auswirkungen können zurzeit in Gänze überhaupt noch nicht abgeschätzt werden. Darauf beruht die erhebliche Verunsicherung unter Landwirten, Waldbesitzern oder Gärtnern, die auch zukünftige Generationen noch erheblich beeinträchtigen wird.