Erstmals Zuschüsse für Beregnungsanlagen

Feldberegnungsanlagen
Foto: Landvolk Niedersachsen
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Land beteiligt sich wieder an Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe

L P D – Investitionswillige Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für ihre Vorhaben erhalten. So gibt es für Stallbauten, Lagerhallen und erstmals auch beweglichen Investitionsgüter wie Beregnungsanlagen Fördergelder, wenn Tier-, Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz davon profitieren. Das Agrarinvestitionsförderprogramm, bei Landwirten unter dem Kürzel AFP besser bekannt, startet in eine neue Runde. Mit 16 Mio. Euro ist es nach Mitteilung des Landvolkes Niedersachsen bei weitem nicht mehr so großzügig ausgestattet wie in früheren Jahren, gleichwohl lohnt sich durchaus ein Blick in die aktuellen Förderkonditionen. Das AFP gilt auch als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, von dem mittelbar auch Handwerker und Dienstleistungsunternehmen profitieren. So werden auch die Fördersätze bei Erfüllung höherer Anforderungen, beispielsweise in Umwelt- und Klimaschutzstandards, erhöht. Dies muss der Landwirt durch ein Gutachten belegen.

Neben Zuschüssen für umweltfreundliche Gülleausbringungs- und Pflanzenschutzgeräte gibt es diese erstmals auch für Anlagen zur Feldberegnung. Damit hat das Land eine Anregung des Landvolkes Niedersachsen aufgegriffen und umgesetzt. Die Maschinen müssen in dem Unternehmen, das den Zuschuss beantragt, ausgelastet sein. Bei Investitionen in Stallbauten darf ein Viehbesatz von zwei Großvieheinheiten je Hektar nicht überschritten werden. Geht mit dem Bauvorhaben eine Verringerung der Tierzahl einher, entfällt diese Grenze. 

Antragsteller müssen mit ihren Buchführungsunterlagen eine ausreichende Eigenkapitalbildung nachweisen, das Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen, maximal förderfähig sind Investitionen im Umfang von 1,5 Mio. Euro. Antragsteller, die alle Voraussetzung erfüllen werden in ein Ranking aufgenommen, über das die Zusagen vergeben werden. Junglandwirte können einen zusätzlichen Zuschuss von zehn Prozent der Investitionssummer oder maximal 20.000 Euro beantragen. Interessierte Landwirte können sich mit ihren Baubetreuungsunternehmen austauschen sowie bei der Landwirtschaftskammer und ihren Bezirks- und Außenstellen beraten lassen. Der Antragszeitraum läuft vom 2. Juni bis 16. Juni, alle Unterlagen wird die Landwirtschaftskammer als annehmende Stelle auf ihrer Homepage unter www.lwk-niedersachsen.de bereitstellen. (LPD 37/2020)