Ferienjobs als Sprungbrett für die Ausbildung

Ferienjobs als Sprungbrett für die Ausbildung - Foto: Landvolk
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L P D – Bald sind Sommerferien und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Gelegenheit, ihr Taschengeld aufzubessern. Gleichzeitig bekommen sie wichtige Eindrücke für das spätere Berufsleben, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Auch für landwirtschaftliche Betriebe ist der Ferienjob interessant, denn sie können zukünftige Azubis für sich gewinnen.

Ferienjobs sind auf maximal vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt, wenn Jugendliche vollzeitschulpflichtig sind. Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Ab einem Alter von 13 Jahren sind täglich bis zu zwei Stunden in der Zeit von 8 bis 18 Uhr leichte Arbeiten erlaubt, auf landwirtschaftlichen Betrieben sind es drei Stunden täglich. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen acht Stunden am Tag, maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. In der Erntezeit erhöht sich das Limit auf neun Stunden am Tag, wenn 85 Stunden innerhalb von zwei Wochen nicht überschritten werden. Wichtig ist die Ruhezeit von mindestens 12 Stunden nach den Arbeitseinsätzen. Im Krankheitsfall sind die jungen Arbeitnehmer über die Krankenversicherung der Eltern versichert. Bei einem Unfall gilt für die Beschäftigten die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers, bei landwirtschaftlichen Betrieben ist das die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Was viele nicht wissen: Volljährige Ferienjobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch entsteht nach einem vollen Monat Beschäftigung. Mehr Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau unter https://www.svlfg.de. (LPD 46/2016)