FFH-Ausweisungen treiben Waldbauern um

FFH-Ausweisungen treiben Waldbauern um - Foto: Landpixel
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L P D – Für einen Naturschutz im Einvernehmen mit den Eigentümern spricht sich Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke (heute) auf der Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen in Isernhagen bei Hannover aus. „Schützenwerte Gebiete sind vor allem deshalb entstanden, weil Waldbesitzer und Landwirte seit jeher nachhaltig und zukunftsorientiert wirtschaften und langfristig planen“, sagt Schulte to Brinke mit Blick auf die geplanten Unterschutzstellungen als FFH-Gebiet. Gerade Kleinwaldbesitzern leiste die Unterschutzstellung einen nicht zu leistenden bürokratischen Aufwand ab. Der Landvolkpräsident, selbst Waldbesitzer in Bad Iburg und von den FFH-Richtlinien betroffen, fügt an: „Die Unterschutzstellung orientiert sich an der Erhaltung des Status quo“. Natur dagegen befinde sich in einem stetigen und dynamischen Wandel. Das würden Landwirte feststellen, das beobachteten auch Waldbesitzer. Selbst mit besten Absichten werde es Land- und Forstwirten nicht gelingen können, den bereits vor Jahren festgeschriebenen Zustand in der Zukunft zu erhalten. Zusätzlich erschwert werde dies durch den fortschreitenden Klimawandel. Der Landvolkpräsident sieht Landwirten und Waldbauern zukünftig durch die statischen Vorschriften der FFH-Verordnungen die Hände gebunden, um ihre Wälder gegenüber dem Klimawandel zu ertüchtigen. Gemeinsam haben sich Landvolk Niedersachsen und Waldbesitzerverband auch zum Trassenbau der großen Stromautobahnen positioniert. Hier fordern beide Verbände durch Nutzung neuester Technologien absoluten Vorrang für die Bodenschonung.

Eine zunehmende Bedeutung des Naturschutzes hat Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof in einem Gutachten zum verfassungsrechtlichen Schutz des Waldeigentums festgestellt. Die Professorin der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf kritisiert in ihrem Vortrag vor den Waldbesitzern die zunehmende Betreuung, die an Stelle ehemaliger Selbstbestimmung tritt. Nach ihrer Einschätzung müssen der verfassungsrechtliche Schutz des Privateigentums, die europarechtlichen Regelungen des Artenschutzes sowie die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für den Wald zu Leitgedanken des Forstrechts zusammengefasst werden. Aus ihren in Nordrhein-Westfalen gewonnenen Erkenntnissen sieht sie in zehn Punkten Reformbedarf, damit neben der gedeihlichen Entwicklung des Waldes eine nachhaltige und umweltbewusste Fortwirtschaft gesichert wird, aber auch Bürger und Staat Rechtssicherheit zurückbekommen. (LPD 34/2018)