Fragebögen zur Sozialwahl bis 7. April zurücksenden!

Fragebögen zur Sozialwahl bis 7. April zurücksenden! -

L P D – Bei den im Mai anstehenden bundesweiten Sozialwahlen für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kommt es erstmals zu einer Wahlhandlung. Angesprochen sind nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes die Versicherten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). Sie können zwischen mehreren Listen entscheiden. Aus dem Bereich der Landesbauernverbände sind sechs Listen zugelassen, darunter aus dem Norden eine gemeinsame Liste der Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein vor, die unter dem Motto „Klarer Kurs Nord – Liste 2“ antritt. Insgesamt gibt es elf Listen. Das Wahlverfahren ist ausschließlich als Briefwahl vorgesehen und erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erhalten alle im Unternehmerverzeichnis eingetragenen Versicherten mit einem von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versandten Schreiben einen Fragebogen. Er soll die Zuordnung der Unternehmer zur Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte klären. Mit der Rückgabe in einem beiliegenden Freiumschlag, für die eine Frist bis zum 7. April 2017 gesetzt ist, beantragen die Wahlberechtigten gleichzeitig die Wahlunterlagen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann in einem zweiten Schritt durch Zurücksendung des ausgefüllten Wahlzettels. Die Wahlunterlagen erhält nur, wer den Fragebogen zurücksendet! Nur dann ist die Teilnahme an der Wahl möglich. Die Stimmzettel müssen dann spätestens am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein. (LPD 24/2017)