L P D – Pflanzenschutzspritzen auf dem Acker werden von Passanten zumeist kritisch beäugt. Eine echte Prüfung und Kontrolle der Geräte lassen die Landwirte nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes in den kommenden Wochen in anerkannten Landtechnikwerkstätten vornehmen. Alle drei Jahre werden die Geräte einem Check unterzogen, die Werkstätten bieten dazu jetzt spezielle Termine an. Die professionelle Überprüfung ergänzt die regelmäßigen Routineuntersuchungen auf den Höfen. So überprüft der Landwirt vor jeder Anwendung, aber insbesondere vor dem ersten Einsatz zum Frühjahr, mit einer Wasserladung, ob die Spritze den Winter unbeschadet überstanden hat. Die korrekte Halterung des Gestänges sowie ordnungsgemäß arbeitende Düsen und Dichtungen werden von den Landwirten ebenfalls gecheckt. Die Spritzbrühe soll im richtigen Winkel und in der abgemessenen Menge ohne Abdrift ausgebracht werden. Auch der sichere Transport auf der Straße mit funktionierender Beleuchtung wird vor dem ersten Einsatz im Frühjahr kontrolliert. Noch genauer als die Landwirte selbst überprüfen die Werkstätten beim sogenannten Spritzen-TÜV die korrekte Arbeitsweise der Geräte. Alle drei Jahren müssen die Pflanzenschutzmittelspritzen in einer Werkstätte vorgestellt werden. Gibt es keine Beanstandungen, erhält das Gerät einen Aufkleber. Er bescheinigt die fehlerfreie Funktion. Fehlt dieser Beleg, drohen dem Landwirt im Rahmen der sogenannten Cross-Compliance-Kontrollen Kürzungen der Brüsseler Direktzahlungen oder auch ein Bußgeld.
Nicht nur die Geräte werden regelmäßig überprüft, auch der Anwender muss sein Fachwissen immer wieder aufpolieren. Seit November 2015 gibt es als Beleg dafür eine kleine Karte im Scheckkartenformat. Sie wird vom Pflanzenschutzamt Niedersachsen bei entsprechendem Nachweis ausgegeben. Mehr als 62.000 Sachkundenachweise wurden dort bislang vergeben, nicht nur an Landwirte und deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie Lohnunternehmen, sondern auch an Verkaufspersonal in Haus- und Gartenmärkten. Jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft, zu deren Einsatz berät oder Anwendung anleitet muss den bundesweiteinheitlichen Sachkundenachweis erbringen. Voraussetzung ist die mit der beruflichen Bildung erworbene Sachkunde beispielsweise bei Land- und Forstwirten oder Gärtnern beziehungsweise die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme. (LPD 19/2019)