Gänseschäden ohne Wenn und Aber ausgleichen!

Gänseschäden ohne Wenn und Aber ausgleichen! - Foto: Landvolk
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L P D – Die deutlich gestiegene Gänsepopulation und die damit ausufernden Schäden für die Landwirtschaft erfordern aus Sicht des Landvolkes Niedersachsen einen Richtungswechsel. „Der bisherige Ansatz, in festgelegten Schutzgebieten über Vertragsnaturschutz und Ruhezonen die Gänseproblematik räumlich zu begrenzen, ist nach unserer Auffassung gescheitert“, schildert Manfred Tannen, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland. Landwirte in seiner Region sind besonders stark betroffen, erhalten sie doch schon in den Schutzgebieten keinen ausreichenden Ausgleich. Für Landwirte außerhalb dieser fest umrissenen Kulisse gibt es überhaupt kein derartiges Angebot. Echte Abwehrmaßnahmen gegen die rastenden Tiere können sie ebenfalls nicht nutzen. Das Landvolk fordert daher, allen betroffenen Landwirten die entstandenen Schäden ohne Wenn und Aber auszugleichen. Die Modelle zur Schadenseinschätzung sind vorhanden, Obergrenzen für die Zahlungen an die Landwirte darf es dabei nicht geben. Außerdem verweist das Landvolk auf die Mitteilung der EU-Kommission an die Landesregierung, wonach auch bei Arten, die unter die Vogelschutzrichtlinie fallen, ein aktives Populationsmanagement möglich ist. „Dazu zählt nach unserer Einschätzung die aktive Vergrämung oder Begrenzungen beim weiteren Anwachsen des Brutvogelbestandes“, fordert Tannen.

In Ostfriesland sowie in weiten Teilen der Flussmarschen von Elbe, Weser und anderen Flussläufen werden seit Jahren ansteigende Populationen nordischer wie heimischer Wildgänse beobachtet. Für Vogelfreunde und Naturliebhaber ist es alljährlich ein Naturschauspiel, das sich zunehmend zu einem Touristenmagnet entwickelt. Die betroffenen Landwirte dagegen müssen zumeist hilflos zusehen, wie die Vögel weite Areale ihres Grünlandes und auch frisch eingesäte Ackerkulturen wie Winterweizen oder Winterraps abfressen. Zusätzlich verkoten die Vögel die Flächen, so dass auch ein erneuter Aufwuchs nicht nutzbar ist. Einen finanziellen Teilausgleich der Schäden gibt es bislang nur in festgelegten Gebietskulissen über Angebote des Vertragsnaturschutzes. Stark betroffene Betriebe versuchen hier mittlerweile, ihre Ansprüche auf juristischem Wege einzufordern. Für Betriebe außerhalb dieser festgelegten Kulissen dagegen gibt es diese Ansprüche nicht. „Daher fordern wir jetzt einen Prioritätenwechsel“, sagt Manfred Tannen und fügt an: „Der faire Ausgleich muss sich am entstandenen Schaden orientieren und diesen auch tatsächlich ausgleichen.“ (LPD 23/2019)