L P D – Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke appelliert vor der Novelle des „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsgesetz“ an die Niedersächsische Landesregierung, bei den Entscheidungen die Generationengerechtigkeit zu wahren. Dabei fordert der Landvolkpräsident erneut wiederkehrende Leistungen ein, die den Grundeigentümern für die beanspruchte Leistung durch die Netzbetreiber zu gewähren seien. Schulte to Brinke hat Umweltminister Olaf Lies und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann angeschrieben und die beiden Landesminister aufgefordert, sich beim Votum im Plenum des Bundesrates am 15. Februar einem Antrag des Freistaates Bayern anzuschließen. Darin wird festgestellt, dass die Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender Leistungen an Land- und Forstwirte für die Verlegung und den Betrieb beim Netzausbau derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Der Freistaat bittet die Bundesregierung daher, bei einem positiven Prüfergebnis auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit diese Option zügig zu eröffnen.
Landvolkpräsident Schulte to Brinke stuft in seinem Schreiben an die beiden Landesminister wiederkehrende Leistungen nicht zuletzt als ein Instrument zur Wahrung der Generationengerechtigkeit ein. „Die für die Leistungen beanspruchten Grundstücke sind auf unabsehbare Zeit auch für unsere Erben mit großen Nachteilen zu Gunsten der Allgemeinheit behaftet“, heißt es in dem Brief. Sollte die gesetzliche Verankerung dieses Passus nicht möglich sein, so sei die Laufzeit der Grunddienstbarkeiten auf 30 Jahre zu begrenzen. Für diese Forderung sollte sich Niedersachsen mit Nachdruck einsetzen, bittet der Präsident die beiden Landesminister. (LPD 10/2019)