Hochwasserschäden zunächst erfassen

Hochwasserschäden zunächst erfassen - Foto: Landvolk Göttingen
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L P D – Das Land Niedersachsen will für die vom Hochwasser Ende Juli betroffenen Menschen im Land eine finanzielle Soforthilfe bereitstellen. Dieses Angebot richtet sich auch an landwirtschaftliche Betriebe, teilt der Landvolk Pressedienst mit. Dazu müssen die betroffenen Schäden zunächst ermittelt werden. Diese Aufgabe muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers durch einen von der Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Das Land hat damit den Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beauftragt. Er soll die Größe der vom Hochwasser betroffenen Flächen sowie das Ausmaß der Schädigung in einem eigens bereitgestellten Formular ermitteln und festhalten. Ergänzend sind die Schäden kartographisch darzustellen. Aufgrund dieser Unterlagen soll in einen zweiten Schritt die eigentliche Antragstellung erfolgen.  Bis zum 23. August müssen die Meldungen im Landwirtschaftsministerium vorliegen. Das Land hat zudem ressortübergreifend einen Arbeitsstab gebildet, der die Aufarbeitung der Hochwasserschäden koordiniert.

Ergänzend zu den Hochwasserschäden ist eine weitere Hilfsmaßnahme für Frostschäden geplant, die im Frühjahr verursacht wurden, konkrete Angaben dazu stehen noch aus. Das Landvolk Vechta dringt zudem auf eine Einbeziehung der Familien im Raum Goldenstedt, wo Anfang Juli ein Tornado eine Spur der Verwüstung hinterließ. Einigen blieb von ihren Häusern oder Wirtschaftsgebäuden nur noch ein Trümmerhaufen. In allen Fragen zur Hochwasserhilfe können sich Landwirte direkt über die Bewilligungsstelle an den Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder ihren zuständigen Landvolkkreisverband wenden. (LPD 59/2017)