Junglandwirte fordern 70.000 Euro Existenzgründungsbeihilfe

Junglandwirte fordern 70.000 Euro Existenzgründungsbeihilfe -

Koalitionsvertrag „Wenn Landwirtschaftsminister Christian Meyer die Aussagen im Koalitionsvertrag, insbesondere die Junglandwirte zu fördern, wirklich ernst meint, muss er jetzt die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte auf den Weg bringen“, bringt es Hendrik Lübben, Vorsitzender des Junglandwirte-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen, in Hinblick auf anstehende Diskussionen zu diesem Thema auf den Punkt.

Hohe Priorität in Brüssel

Bei der Brüsseler EU-Kommission steht die Förderung von Junglandwirten im gemeinsamen Europa ganz oben auf der Agenda. Denn im Vergleich zu anderen Branchen gehören die landwirtschaftlichen Unternehmer EU-weit mit durchschnittlich über 50 Jahren zu den ältesten.

Daher haben die EU-Politiker im Rahmen der sogenannten ELER-Nachfolgefonds für 2014 bis 2020 verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um aus Mitteln der sogenannten Zweiten Säule insbesondere die Junglandwirte zu fördern. Aktuell läuft die Umsetzung auf Landesebene.

Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte aus dem ELER-Paket ist nach Überzeugung des Milchviehhalters aus der Wesermarsch die einzige Maßnahme, mit der die Landesregierung junge Unternehmer effektiv und wirkungsvoll unterstützen kann. Wichtig ist dabei, die Obergrenze von 70.000 Euro voll auszuschöpfen. Um diese Forderung zu untermauern, weist Hendrik Lübben darauf hin, dass beispielsweise das Schaffen eines Arbeitsplatzes in der Landwirtschaft rund 250.000 Euro kostet. Für das Land wäre das Umsetzen dieser Maßnahme zudem besonders interessant, da der Bedarf an Landesmitteln durch eine höhere Kofinanzierung der Europäischen Union von 50 auf 20 Prozent sinkt.
 
Echte Hilfen nötig

„Zu unserem Bedauern will Minister Meyer offenbar nur Maßnahmen umsetzen, die kaum Wirkung zeigen werden“, betont Hendrik Lübben. So ist im Rahmen der Ersten Säule ein Junglandwirte-Zuschlag auf die Betriebsprämien um bis zu 25 % geplant. Über fünf Jahre bekämen Jungunternehmer somit jährlich 4.500 Euro. „Das nehmen wir gerne mit“, sagt Hendrik Lübbben. „Eine ernstzunehmende Unterstützung junger Unternehmer sieht jedoch anders aus.“ Neben den Betriebsprämien will Minister Meyer die Junglandwirte beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) in der Zweiten Säule begünstigen. Grundsätzlich befürworten die Junglandwirte dieses Vorhaben. Allerdings wird es in der Praxis ebenfalls kaum Wirkung zeigen. Denn die künftig sehr hohen baulichen Vorgaben beim Tierschutz erhöhen die Investitionskosten derart, dass Landwirte die AFP-Förderung künftig nur in Ausnahmefällen beantragen werden. Ein Beispiel für die kostenträchtigen Auflagen sind befestigte Laufhöfe für Milchkühe. Zusätzlich müssen Milchviehhalter sehr großzügig bemessene Ställe vorweisen und ihren Kühen im Sommer Weidegang ermöglichen.

Ende August hatte der Junglandwirte-Ausschuss Minister Meyer und Staatssekretärin Honé angeschrieben und eine Stellungnahme zur Förderung von Junglandwirten abgegeben (siehe LAND & Forst, Nr. 36, S. 9).
Christine Kolle
Landvolk Niedersachsen