Brunkhorst fordert bessere Zukunftsperspektiven für den Berufsnachwuchs
L P D – „Mit großer Unsicherheit sind wir niedersächsischen Junglandwirtinnen und Junglandwirte in das aktuelle Düngejahr gestartet“, sagt Henrik Brunkhorst, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen. Die Junglandwirte fordern eine praxisgerechtere Gestaltung der Düngevorgaben in den „roten Gebieten“. „Die ohnehin sehr angespannte Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe wird durch die Einschränkungen in den „roten Gebieten“ weiter verschlechtert“, meint Brunkhorst. Auch wenn seit dem 15. März endlich Klarheit herrscht, welche Flächen in einem „roten Gebiet“ liegen, muss die Übergangskulisse so schnell wie möglich ihre Geltung verlieren.
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern machen vor, was möglich ist: Trotz vergleichbarer Nutzungsintensität liegt der Anteil der dortigen „roten Gebiete“ mit elf bzw. zwölf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche weit unterhalb des Anteils in Niedersachsen von derzeit 24,5 Prozent. „Die Landesregierung muss die angekündigte Regionalisierung der „roten Gebiete“ schnellstmöglich umsetzten“, sagt Brunkhorst. Die Junglandwirte begrüßen zwar, dass in Zukunft auch einzelbetriebliche Daten bei der Ermittlung der „roten Gebiete“ berücksichtigt werden sollen. Die Enni-Verordnung muss dazu jedoch praxisgerecht ausgestaltet werden. Niedrige Erträge durch Extremwetterlagen müssen zudem künftig Berücksichtigung finden.
Wichtig ist weiter, dass die ohnehin stark eingeschränkten Landwirte in den „roten Gebieten“ nicht noch stärker benachteiligt werden. Die geplanten Vorgaben des Landes für das Ziehen der Frühjahrs-Stickstoff-Proben (Nmin) müssen praxisgerecht sein: Anstelle der Beprobung aller Einzelschläge müssen auch in „roten Gebieten“ Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst werden können. Brunkhorst hält hingegen die geplante Vorgabe zur Einarbeitung von Wirtschaftsdünger bzw. Gärsubstrat innerhalb einer Stunde nach Ausbringung für sinnvoll, denn Ausgasungsverluste von Stickstoff können so vermindert werden.
Bei Betrieben, die innerhalb „roter Gebiete“ bereits vorbildliches Gewässerschutzmanagement praktizieren, besteht jedoch Nachholbedarf: Sie müssen durch eigenes Handeln von den Auflagen für „roten Gebiete“ befreit werden können. „Gerade diese Betriebe brauchen eine Chance, ihre Pflanzen wieder nach Bedarf versorgen zu können“, sagt Brunkhorst. Die Junglandwirte haben Agrarministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies um Unterstützung gebeten, sich für Belange der Junglandwirte und die erforderlichen rechtlichen Änderungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene einzusetzen. (LPD 22/2021)