Keine Entwarnung bei Geflügelpest

Geflügel im Freiland
Foto: Landvolk Niedersachsen
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Halter sollten Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt weiter einhalten

L P D – Obwohl immer mehr Landkreise die Aufstallungspflicht aufheben, kann beim Thema Geflügelpest nach Einschätzung des Landesbauernverbandes noch keine Entwarnung gegeben werden. Georg Meiners, Vorsitzender im Tierseuchenausschuss des Landvolks Niedersachsen, sagt: „Geflügelhalter, auch die aus dem Nebenerwerb und Hobbybereich, müssen die strikten Schutzmaßnahmen unbedingt weiter einhalten. Das Virus darf möglichst nicht weiter verschleppt werden; Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln müssen vermieden und Biosicherheitsmaßnahmen optimiert werden.“

Meiners stützt seine Aussage auf zahlreiche Meldungen aus den zurück liegenden Tagen, wonach vor allem der Nordwesten und Westen Niedersachsens wieder von neuen Geflügelpest-Ausbrüchen betroffen war; erstmals nun auch der Landkreis Emsland. Insgesamt wurden allein im April mehr als 50 Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in 16 niedersächsischen Kommunen registriert. Das deutschlandweite Risiko für weitere Einträge in Geflügelhaltungen wurde jedoch inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als „mäßig“ eingestuft.

Das kalte Frühjahr kann nach Einschätzung von Georg Meiners mit als Ursache für das verlangsamte Abebben der Geflügelpestwelle angesehen werden. Nach Angaben des FLI ist der Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel nach wie vor nicht abgeschlossen, obwohl sich große Wasservogelansammlungen aufgelöst haben. Der sukzessive Abzug von Nonnengänsen aus den Küstenbereichen Deutschlands in ihre Brutgebiete kann sich bis in den Mai hinziehen. „Seit Monaten werden die Hausgeflügelbestände nahezu hermetisch von der Außenwelt abgeriegelt. Kein Geflügelhalter hat Interesse daran, dass sich seine Tiere infizieren“, erklärt Meiners.

Nicht nur in Niedersachsen, auch in fast 20 europäischen Ländern werden weiterhin Ausbrüche gemeldet. Der Kontakt insbesondere mit toten Wildvögeln sollte vermieden werden. (LPD 36/2021)

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