Keine Verschärfung in der GAP-Konditionalität

Dr. Holger Hennies
Dr. Holger Hennies will ein Pflugverbot für Dauergrünland in FFH-Gebieten vermeiden, Foto: Landvolk Niedersachsen
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Landvolkpräsidium appelliert an Otte-Kinast – Beratungen unter Zeitdruck

L P D – Das Präsidium des Landvolks Niedersachsen spricht (heute) in einer Videokonferenz mit Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast über die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland. In den kommenden Tagen beginnen unter hohem Zeitdruck die Beratungen im Bundesrat und Bundestag über die Entwürfe – und noch vor der Sommerpause soll der Bundestag abschließend erste Eckpfeiler beschließen. „Die Entwürfe der Bundesregierung zur Konditionalität legen in einigen Punkten die noch nicht endgültig ausverhandelten Vorschläge von EU-Kommission, Europäisches Parlament und Agrarministerrat außerordentlich streng aus“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. „Besonders betroffen ist dabei unsere Rinderhaltung auf Dauergrünland, vor allem unsere Milchviehhalter einschließlich ihrer Jungviehaufzucht. Das können wir unseren Landwirten nicht vermitteln.“

Die Bundesregierung sieht vor, über die bisher geltenden Vorgaben zur Dauergrünlanderhaltung hinaus, in EU-Vogelschutzgebieten und auf kohlenstoffreichen Standorten ein absolutes Verbot jeglicher Bodenbearbeitung zur Grünlanderneuerung als „Konditionalität“ auszusprechen. Dahinter verbirgt sich nach Einschätzung und Erfahrung des Landvolks nichts anderes als ein Pflugverbot für Dauergrünland in FFH-Gebieten. „Der Erhalt und damit auch die Pflege unseres hochwertigen Dauergrünlands in den EU-Vogelschutzgebieten und auf kohlenstoffreichen Böden sind uns ein großes Anliegen, weil es sich dabei um die Existenzgrundlage vieler Betriebe handelt“, betont Hennies.

Bei Bedarf muss eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung der Grünlandnarben möglich sein; dies dient auch dem Pflanzenschutz. Die Bundesregierung will diese Möglichkeit in den Schutzgebieten grundsätzlich nur im Einzelfall mit Ausnahmegenehmigung zulassen. Bei einer Betroffenheit in Niedersachsen von mehr als 230.000 Hektar Dauergrünland allein auf Hochmoor- und Niedermoorstandorten und 120.000 Hektar in Natura 2000-Gebieten, die sich zum Teil überlagern, wird die Dimension des geplanten Bodenbearbeitungsverbots deutlich. „Mehrere tausend Bauernfamilien wären betroffen, denen mit diesen Vorschlägen jährlich ein bürokratisches Monster und behördliches Spießrutenlaufen um Ausnahmegenehmigungen für die Erhaltung ihrer notwendigen Futtergrundlagen droht“, warnt Hennies.

Das Präsidium des Landvolks bitte die Ministerin eindringlich, für eine Änderung der Vorschläge auf ein Maß zu werben, das nicht über die in Brüssel diskutierten Mindestanforderungen hinausgeht  – damit das geplante Pflugverbot in der Konditionalität nicht einem Grünlanderneuerungsverbot gleichkommt und deutlich über die im Niedersächsischen Weg vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen bei Dauergrünland auf Moorböden hinausgeht. (LPD 34/2021)

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