Landvolk fordert vollständige Überarbeitung der Landesdüngeverordnung
L P D – Erst 2017 ist die Düngegesetzgebung in Deutschland verschärft worden, jetzt stehen erneut Korrekturen an. Hintergrund ist das von der EU angedrohte Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesregierung hat dazu mit der Begrenzung der Düngung auf 80 Prozent des eigentlichen Bedarfs in bestimmten Regionen die Richtung vorgegeben, darin sieht das Landvolk eine schwere Hypothek. Damit sind für die von der Gebietskulisse in den sogenannten „Roten Gebieten“ betroffenen Landwirte erhebliche Einschränkungen verbunden, die der Verband als Beschränkung des Eigentums und Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit bezeichnet. Der Verband vermisst daneben beim Bund Vorschläge, die den bisher bewährten Weg des kooperativen Ansatzes erhalten oder stärken. So werden gerade Landwirte, die ihre Landbewirtschaftung bereits konsequent auf eine Vermeidung von Gewässerbelastungen ausrichten, nicht berücksichtigt. Die Landesregierung hat mit der Gebietsfestlegung für die sogenannten „Roten Gebiete“ nun weitere Details geliefert. Das Landvolk Niedersachsen kritisiert die Ausweisung dieser Gebiete als „nicht nachvollziehbar“ und fordert in seiner Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium die vollständige Überarbeitung des vorgelegten Entwurfs.
Der Verband nennt mehrere Gründe für seine deutliche Kritik. So reicht aktuell beispielsweise in sehr großen Gebieten mit einer Fläche von über 30.000 ha bereits der Wert einer einzigen Messstelle aus, dieses Gebiet insgesamt als „rot“ auszuweisen. Das Land verfährt nach der Devise „one out, all out“ (einer raus, alle raus) und verstößt damit nach Einschätzung des Landvolkes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Vorgehen sei daher unverhältnismäßig und willkürlich, heißt es in der Stellungnahme des Landesbauernverbandes. Die Bewertung einzelner belasteter Messstellen verzichtet auf eine Ursachenanalyse, es wird nicht dargelegt, wer die erhöhten Nitratwerte verursacht. Auch daran stößt sich das Landvolk in seiner Stellungnahme. Zusätzlich kritisiert der Verband die Auswahl der Messstellen für das Bewertungsverfahren als nicht ausreichend repräsentativ, so wurden beispielsweise ausschließlich alte Messungen aus den Jahren vor 2014 berücksichtigt. Das Bewertungsverfahren, nach dem ein Grundwasserkörper bzw. ein Teilgebiet als signifikant mit Nitrat belastet eingestuft wird, ist fachlich nicht zu akzeptieren. Schließlich hinterfragt der Verband, ob die Vorgaben der Grundwasserverordnung eingehalten wurden. Das Landvolk prüft mit seinen Kreisverbänden zusätzlich, wie es die in der Landesdüngeverordnung festgelegte Gebietsausweisung einer rechtlichen Überprüfung unterziehen lassen kann. (LPD 84/2019)