Landnutzung muss auch in Schutzgebieten möglich sein

Schild Wasserschutzgebiet
Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Hennies macht sich für Balance zwischen Schutz und Landwirtschaft stark

L P D – Bei Landnutzung steht die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Fokus. Allerdings müssen Landwirte bei der Bewirtschaftung ihrer Wiesen, Äcker und Wälder in vielen Regionen des Landes dem Schutz von Natur und Umwelt Priorität einräumen, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. So weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Stand 31.12.2018 mehr als 6.600 Schutzgebiete im Agrarland Niedersachsen aus. Vom kleinräumigen Naturdenkmal, das einem einzelnen Baum gelten kann, bis zu den großflächigen Nationalparken Wattenmeer oder Harz zählen dazu auch zahlreiche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sowie die nach EU-Recht ausgewiesenen FFH-Gebiete (FFH steht für Fauna Flora Habitat). Mit mehr als einer Million Hektar Fläche beanspruchen die 1.292 Landschaftsschutzgebiete allein schon knapp ein Fünftel der Landesfläche. Auf ähnliche Größenordnung kommen die 14 Naturparks wie beispielsweise der Naturpark Lüneburger Heide als einer der ältesten Naturparks Deutschlands.

„In diesen verschiedenen Schutzgebieten müssen wir Landwirte immer mehr Auflagen beachten: Spätere Mahdzeiten, Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel und vieles mehr“, verdeutlicht Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies. Er ist auch Vorsitzender im Umweltausschuss des Landvolks und respektiert den gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Natur- und Artenschutz. „Daneben muss aber eine wirtschaftliche Landnutzung möglich bleiben“, stellt er klar. Ein zu viel an Auflagen und Einschränkungen laufe dem zuwider und überfordere den einzelnen Landwirt. Daraus leitet Hennies auch die großen Bedenken des Berufsstandes gegen das Insektenschutzprogramm der Bundesregierung ab. Es wird nach seiner Einschätzung für die betroffenen Landwirte mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein, den erwünschten Zielarten in der Agrarlandschaft aber wenig bringen. Landwirte befürchten eine Entwertung ihrer Äcker oder Wiesen. Außerdem trifft es vor allem die Landwirte, die durch ihre bisherige Bewirtschaftung erst dafür gesorgt haben, dass schutzwürdige Bereiche entstanden sind. „Wir brauchen eine Balance zwischen den Ansprüchen des Natur- und Artenschutzes und denen der Landbewirtschaftung“, stellt Hennies klar. „Für die Biodiversität benötigen wir passgenaue regionale Konzepte, an denen viele Landwirte jetzt schon mitarbeiten und keine pauschalen Verbote aus Berlin.“ Dazu sieht er Diskussionsbedarf von Landwirten mit Gesellschaft und Politik, um zu einem gut abgewogenen Ausgleich kommen zu können. (LPD 80/2019)