Landvolk blickt auf AFP 2025: Chancen für landwirtschaftliche Betriebe

Mechanische Beikrautregulierung
Neu im Antragsjahr 2025 ist die Förderung von Investitionen in bestimmte Maschinen zur umweltschonenden Dünung und Pflanzenschutz. Dazu gehört Verteiltechnik zur bodennahen Ausbringung von Gülle, moderne Pflanzenschutzgeräte und sensorgeführte Hackgeräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung Foto: Landvolk
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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) startet in dieser Woche

L P D – Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) werden investive Maßnahmen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe gefördert, mit besonderem Fokus auf Umweltschutz und Tierwohl. 2025 stehen für das Programm rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. „Das AFP ist eine Chance für Betriebe, mit staatlicher Unterstützung in nachhaltige Wertschöpfung zu investieren. Mit Förderquoten zwischen 20 und 40 Prozent je nach Vorhaben bleibt es nach wie vor ein attraktives Programm insbesondere für Stallbauvorhaben. In den vergangenen Jahren hatten wir immer eine Überzeichnung des Programms, weshalb regelmäßig ein Auswahlverfahren stattfinden musste. Das erwarten wir auch dieses Jahr“, wirft Hendrik Gelsmann-Kaspers, Referent für Struktur- und Förderpolitik beim Landvolk Niedersachsen, einen Blick auf die anstehende Antragstellung voraus. „Ohne gezielte Planung und punktstarke Vorhaben bleibt der Erfolg der Antragstellung ungewiss. Als Landesbauernverband empfehlen wir daher, sich intensiv beraten zu lassen“, erklärt Gelsmann-Kaspers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Für das Auswahlverfahren wird jedes Vorhaben, ob Gebäudebau oder Maschinenanschaffung anhand eines Punktesystems bewertet. Daneben können Antragsteller zusätzliche Punkte bekommen – so sollen ökologisch Wirtschaftende, bestandsabstockende Tierhalter, Junglandwirtinnen und Existenzgründer vorrangig bei der Förderung zum Zuge kommen.

Das Landvolk kritisiert, dass es nicht mehr möglich ist, eine Stallbauförderung in bestimmten Gemeinden mit aus Sicht des Landes Niedersachsen einer zu hohen Tierdichte zu erhalten. „Wer seinen Betrieb in einer solchen Gemeinde hat, kann leider beim Thema Stallbauinvestition für mehr Tierwohl nicht vom AFP profitieren, auch wenn der eigene Betrieb ausreichend mit Flächen ausgestattet ist, um die vorgegebene Tierdichte von zwei Großvieheinheiten je Hektar einzuhalten. Hier werden Betriebe in Sippenhaft genommen“, urteilt der Fachreferent.

Neu im Antragsjahr 2025 ist die Förderung von Investitionen in bestimmte Maschinen zur umweltschonenden Dünung und Pflanzenschutz. Dazu gehört Verteiltechnik zur bodennahen Ausbringung von Gülle, moderne Pflanzenschutzgeräte und sensorgeführte Hackgeräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Anträge für das AFP können vom 3. Juni bis zum 19. Juni 2025 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Weitere Infos und der aktuelle Richtlinienentwurf sind auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de. (LPD 41/2025)

Silke Breustedt-Muschalla

Redakteurin und Stellvertr. Pressesprecherin

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