L P D – Strengere Vorschriften für den längeren Lagerzeitraum betriebseigener Düngemittel verlangen den Landwirten zusätzliche Investitionen ab. „Das Land greift unsere Forderung nach Unterstützung der Landwirte auf und fördert den Bau zusätzlicher Lagerstätten“, zeigt sich Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies erfreut. Mit einem Gesamtvolumen von zehn Mio. Euro soll der Bau neuer Wirtschaftsdüngerlager oder Lagerplatten für Stallmist unterstützt werden. Damit sollen die Landwirte die strengeren Vorschriften der Düngevorschriften erfüllen und unterstützt werden, damit sie den Wirtschaftsdünger noch passgenauer auf ihren Flächen ausbringen können. Auch in Ackerbauregionen, wo Gülle oder Stallmist aus Tierhaltungsbetrieben den Humusgehalt der Böden verbessern kann, fehlen vielfach entsprechende Lagermöglichkeiten, um den Dünger zum richtigen Zeitpunkt verfügbar zu haben. „Auf die Verschärfungen der Düngegesetzgebung müssen unsere Landwirte mit erheblichen Investitionen reagieren, dieser Bedarf geht weit über das Fördervolumen von derzeit zehn Mio. Euro hinaus“, meldet Hennies noch weiteren Bedarf für derartige Zuschüsse an.
Neben den eigentlichen Lagerstätten gibt es auch die Fördermöglichkeit für Technik beim Befüllen oder Entnehmen, die Logistik um das Güllelager wie Vorplatz oder Überdachung und auch Ausgaben für entsprechende Gutachten sowie Baudienstleistungen. Betriebe mit mehr als zwei Großvieheinheiten je Hektar müssen Abnahmeverträge für ihre Wirtschafts-dünger vorlegen. Die Fördersumme ist auf 35 Prozent des Gesamtvolumens begrenzt, die Investition muss mindestens 25.000 Euro betragen und darf netto maximal 200.000 Euro erreichen. Die Anträge sind bis zum 29. Juli einzureichen an die Bewilligungsbehörde, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Hilfen bei der Antragstellung bieten die Geschäftsstellen im Landvolk Niedersachsen ihren Mitgliedern an. (LPD 52/2019)