Verschärfte Anforderungen werden Aufgabe weiterer Höfe befördern
L P D – Die Landwirtschaft stellt sich der Herausforderung eines ambitionierten Gewässerschutzes, vermisst jedoch eine ausgewogene Abwägung unterschiedlicher Ziele und hier insbesondere auch das Ziel der Erhaltung von kleinen und mittleren Familienbetrieben. „Es ist zu befürchten, dass die hohen Anforderungen erheblich dazu beitragen werden, dass eine Reihe dieser Betriebe vorzeitig oder spätestens mit dem Generationenwechsel ausscheiden werden“, erklärt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Das Landvolk bedauert, dass sich die ambitionierten Vorschläge aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die unbestrittenen Verbesserungen im Gewässerschutz über kooperative und mit finanziellen Hilfen verbundene Ansätze umzusetzen, nicht durchsetzen konnten. „Im Gegenteil: Viele erfolgreiche Kooperationen von Landwirtschaft und Trinkwasserversorgern in nitratsensiblen Gebieten werden jetzt mit dem harten Ordnungsrecht überfahren und gehen einer völlig ungewissen Zukunft entgegen“, befürchtet der Landvolkpräsident.
Insgesamt handelt es sich flächendeckend um deutlich höhere Anforderungen für den Einsatz von Wirtschaftsdünger. Für den Praxisbetrieb wird damit der Wirtschaftsdüngereinsatz gegenüber Mineraldünger vom Gesetzgeber mit zusätzlichen Nachteilen versehen, was letztlich alle Tierhalter trifft, aber auch Ackerbaubetriebe trotz dringenden Bedarfs vom Einsatz organischen Düngers eher abhalten wird. Besonders gravierend sind die Vorgaben in den so genannten nitratsensiblen Gebieten („rote Gebiete“). „Das Reduzieren der Stickstoffdüngung unter den für das normale Ertrags- und angestrebte Qualitätsniveau notwendigen Bedarf der Pflanzen führt unmittelbar zu Einkommensverlusten, deren Höhe sehr stark von den angebauten Kulturen abhängt“, zeigt Schulte to Brinke auf. Das Landvolk Niedersachsen begrüßt, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass diese Vorgabe bei Grünland für den Gewässerschutz mehr Nachteile als Vorteile gehabt hätte und daher hier eine Ausnahme macht. Leider muss aber angemerkt werden, dass andere Kulturen bei der Verschärfung zu wenig berücksichtigt wurden. „Weitere Ziele einer ausgewogenen Düngung, wie Humuserhaltung, Vorbeugung von Pflanzenkrankheiten oder Erosionsschutz, sind hinten runtergefallen und wurden nicht weiterverfolgt. Begrüßenswert sind die vorgesehenen Ausnahmen, zum Beispiel für Betriebe des ökologischen Landbaus oder insgesamt sehr extensiv wirtschaftende konventionelle Landwirte. Unklar bleibt die Bundesregierung jedoch auch hier, wie die versprochenen Hilfen für die Vielzahl anderer Betroffener aussehen werden“, zeigt Schulte to Brinke auf. (LPD 2019)