L P D – In seinem Gesetzentwurf zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur hat Landwirtschaftsminister Meyer auch das Ergebnis der am 20. Januar abgeschlossenen Verbändeanhörung veröffentlicht. Von 27 Organisationen und Verbänden sind inhaltliche Stellungnahmen eingegangen. Laut eigener Aussage des Ministeriums wendet sich die Mehrzahl dieser Verbände, so auch das Landvolk Niedersachsen, gegen verschiedene geplante Regelungen und hinterfragen unter anderem die Fähigkeit zur Zielerreichung oder die verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Das Landvolk hatte auch in direkten Gesprächen mit dem Minister seine Bedenken geäußert und zu grundsätzlichen Anpassungen aufgefordert. „Es ist für mich befremdlich, dass der nur wenig geänderte Entwurf mit derartigen Mängeln dem Landtag zugeleitet wurde“ kritisiert Landvolkpräsident Werner Hilse das Vorgehen. Auch die landeseigene Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), dessen Aufsichtsratsvorsitzender der Landwirtschaftsminister ist, hat nach den Erläuterungen des Ministeriums Bedenken wegen verfassungswidriger Regelungen geäußert. Dabei gehört die NLG zu den Profiteuren des Entwurfs. Bei Bewerbung mehrerer begünstigter Bauern um ein Grundstück, für das ihnen das Gesetz eigentlich ein Vorkaufsrecht einräumen soll, fällt das Grundstück zukünftig automatisch an die NLG. Nach Einschätzung des Landvolk Niedersachsen wird diese Situation die Regel sein und die vom Landwirtschaftsminister gesteuerten NLG zukünftig eine ordnungspolitisch unvertretbar große Umverteilungskompetenz für landwirtschaftlichen Grund und Boden erhalten.