Trotzdem gibt es immer neue Gesetze und Vorschriften zum Lebensmittelrecht
L P D – Die Wahrnehmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Lebensmittelsicherheit steht offensichtlich in einem deutlichen Widerspruch zu den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Diskussion dazu nimmt einen recht breiten Raum ein, tatsächlich aber gibt es kaum Anlass zu berechtigter Sorge. Das Landvolk Niedersachsen verweist dazu auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie beziffert die jährlichen Todesfälle durch Krankheiten, die durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder „foodborne diseases“ (FBD) übertragen worden seien, auf weltweit insgesamt rund 420.000. Für Europa gibt die WHO eine Zahl von ganzen 5.000 Fällen an. Mehr als fünf Mal so viele Menschen hingegen sterben jedes Jahr bei Verkehrsunfällen. In Deutschland hat es 2015 keinen einzigen aktenkundigen Todesfall aufgrund des Verzehrs kontaminierter Lebensmittel gegeben; im Jahr 2016 waren es vier gewesen. Zu den FBD zählen durch Parasiten in Lebensmitteln verursachte Erkrankungen, Infektionen durch Mikroorganismen, die Giftstoffe im Magen-Darm-Trakt freisetzen, sowie Erkrankungen aufgrund des Verzehrs von Lebensmitteln, die natürliche Toxine enthalten. Der bisher in der Bundesrepublik schwerwiegendste Fall von Infektionen durch verunreinigte Lebensmittel datiert aus dem Jahr 2011. Die Ursache waren Enterohämorrhagische-Escherichia-coli-(EHEC)-Bakterien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelten verunreinigte Biosprossensamen aus Ägypten als Infektionsquelle. Bei der EHEC-Epidemie starben 53 Menschen, rund 4.000 erkrankten, mehr als 800 davon schwer.
Dagegen gibt es jedoch immer neue Verordnungen und Bestimmungen des Gesetzgebers zum Lebensmittelrecht. Sie wurden kürzlich auf dem Lebensmittelrechtstag in Detmold von einem Referenten als „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Juristen“ eingestuft. Die Diskussion zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland wurde dort als „Luxusproblem“ bezeichnet. (LPD 60/2019)