MHD: Abgelaufen heißt nicht wegwerfen!

MHD: Abgelaufen heißt nicht wegwerfen! - Foto: Landvolk
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L P D – Das Problembewusstsein für unnötig in den Müll aussortierte Lebensmittel steigt. Viele hochwertig erzeugte Lebensmittel, die dort landen, könnten durchaus noch verzehrt werden. Falsche Reaktionen verursacht nach Mitteilung des Landvolk Pressedienstes ausgerechnet ein als Entscheidungshilfe aufgedrucktes Datum: Das Mindesthaltbarkeitsdatum, oder kurz MHD. Nach den Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung soll es dem Verbraucher Auskunft darüber geben, wie lange ein Produkt unter den richtigen Lagerbedingungen, kühl oder trocken, eventuell dunkel und ungeöffnet, frisch und genusstauglich bleibt. Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen (LVN) weist speziell mit Blick auf Milch und Milchprodukte darauf hin, dass damit kein „Wegwerfdatum“ geschaffen wurde. Vielmehr empfiehlt die LVN Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich auf ihre eignen Sinne zu verlassen. „Riechen, sehen, schmecken hilft bei der Entscheidung, ob ein Produkt noch mit Genuss verzehrt werden kann“, sagt Qualitätsexperte Harry Fritsch. Schmeckt dagegen die Milch bitter, zeigt sich auf dem Joghurt schon Schimmel, dann steht die Entscheidung schnell fest: Diese Lebensmittel eignen sich nicht mehr zum Verzehr!

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist normalerweise großzügig angelegt, ungeöffnet halten sich viele Produkte deutlich länger. Hat der Kunde jedoch Milch- oder Joghurtpackungen geöffnet, setzt auch der Verderb schneller ein. Geöffnete Milchpackungen lassen sich rund drei Tage im Kühlschrank lagern. Nicht zu verwechseln ist das MHD mit dem Verbrauchsdatum, es gilt für sehr schnell verderbliche Lebensmittel wie Frischfleisch oder Frischfisch und gibt Auskunft, bis wann ein Lebensmittel tatsächlich aufgegessen sein sollte. Mit guter Planung und Vorsicht vor unüberlegten Spontankäufen lassen sich Restmengen im Kühlschrank und damit auch zu große Mengen Lebensmittelabfälle im Restmüll vermeiden. Das schont Ressourcen und Geldbeutel gleichermaßen! (LPD 11/2018)