Tag des Bodens am 5. Dezember – Landvolk fordert Stopp der Versiegelung
L P D – Löss ist der Boden des Jahres 2021– die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zeichnet die Grundlage für die humusreichen Schwarzerden in der Hildesheimer Börde und in Südniedersachsen am Tag des Bodens am 5. Dezember mit diesem Prädikat aus. Für die Landwirte ist der Ackerboden ein wertvolles Gut und ein sehr begrenzter Faktor, schreibt der Landvolk-Pressedienst.
„Der Boden hat bei uns Familienanschluss“, macht Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr deutlich. Er werde gehegt und gepflegt, damit er mindestens genauso gut und fruchtbar an die nächste Generation weitergegeben werden könne, wie der Landwirt ihn selbst von seinen Vorfahren erhalten habe.
„Wir haben den Boden nur einmal“, fasst Löhr zusammen, der auf seinem Hof Schwarzerden mit 98 von maximal 100 Bodenpunkten genauso bewirtschaftet wie Tonböden mit 28 Bodenpunkten und die Unterschiede bei der Bearbeitung und Ernte aus erster Hand kennt. Gemeinsam mit dem Klima bilde der Boden die Grundlage für die Gunstregion Mitteleuropa, die messbar zur Ernährung der Weltbevölkerung beitrage.
Doch tagtäglich schrumpft dieser wichtige Produktionsfaktor in Deutschland um durchschnittlich 56 Hektar (ha) aufgrund neuer Siedlungs- und Verkehrsfläche. Der Flächenfraß hat sich zwar verlangsamt – vor 20 Jahren wurden laut statistischem Bundesamt täglich noch rund 115 ha versiegelt – dennoch hat sich die Politik auf eine Reduzierung auf maximal 30 Hektar täglich im Jahr 2030 festgelegt. Nur mit welchen Maßnahmen, ist bislang noch offen.
Das Landvolk Niedersachsen fordert neben der Lückenbebauung in den Siedlungen und dem Wiederbeleben oder Entsiegeln aufgegebener Gewerbegebiete auch flächenschonende Verfahren des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für Neubebauungen. „Das können Lerchenfenster sein, der Anbau bestimmter Früchte für Vögel oder auch Blühstreifen“, erläutert Löhr. Entscheidend sei, dass die Ackerfläche erhalte bleibe. Mit dem Niedersächsischen Weg hat sich das Landvolk Niedersachsen für den Schutz des Bodens eingesetzt und ist dankbar für die gesetzliche Umsetzung, die jedoch kein „zahnloser Tiger“ bleiben darf. Bis 2030 soll die Versiegelung in Niedersachsen demnach auf drei Hektar pro Tag begrenzt werden. Diesem Ziel widerspricht jedoch teilweise das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes, das die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich erleichtern soll. Dieser neue Anreiz für zusätzlichen Flächenverbrauch wird vom Landesbauernverband kritisch bewertet. (LPD 95/2020)