„Nitrat-Klage wäre vermeidbar gewesen“

Nitrat-Klage wäre vermeidbar gewesen - Foto: Landpixel
Foto: Landpixel

L P D – Als äußerst „ärgerlich“ bezeichnet Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke den von der EU-Kommission gegen Deutschland angestrengten Prozess um Versäumnisse bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das vor dem Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren und die für diese Woche Donnerstag zu erwartende Verurteilung Deutschlands wären nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen nach der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Verabschiedung des novellierten Düngerechtes vermeidbar gewesen. „Es ist für uns Landwirte unverständlich, warum die Bundesregierung sich anschließend nicht stärker um eine außergerichtliche Beilegung des Verfahrens bemüht hat, denn die von der Kommission angeführten Klagegründe treffen heute nicht mehr zu“, begründet Schulte to Brinke. Der Landvolkpräsident verweist auf aktuelle Daten zum Handelsdüngerabsatz, wonach z. B. im ersten Quartal 2018 der Stickstoffdüngerabsatz in Niedersachsen um gut ein Drittel gegenüber dem Vorjahresabsatz zurückging, bundesweit spiegeln die Daten ein ähnliches Bild. „Diese Zahlen sind ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Landwirte die neuen rechtlichen Vorgaben bereits beachten und auf ihren Höfen umsetzen“, sagt Schulte to Brinke. Spezialisierte Tierhalter mit geringer Flächenausstattung, Landwirte mit Biogasanlagen aber auch Kommunen stecken nach Einschätzung des Landvolks aber noch in einem schwierigen Anpassungsprozess, weil die niedersächsischen Ackerbauern organische Dünger wie Gülle, Mist und Kompost nach dem neuen Regelwerk und wegen schwieriger Wetterverhältnisse zunächst deutlich zurückhaltender verwendet haben.

Für die vom neuen Düngerecht geforderten Anpassungen benötigen die Bauern jetzt eine ausreichende Reaktionszeit, um zusätzliche Lagerbehälter und -plätze für die Überbrückung der neu verordneten längeren Ausbringungspause zu errichten. Schulte to Brinke fordert Bund und Land auf, sich entschieden gegen unberechtigte Rufe nach weiteren Verschärfungen zu wenden. Viele kleinere und mittlere Tierhalter, die schon jetzt die dafür notwendigen Investitionen kaum bewältigen könnten, würden andernfalls endgültig ihre Hoftore schließen.  Das Landvolk erneuert daher die Forderung nach entsprechenden Förderprogrammen des Landes sowie Erleichterungen bei den notwendigen Baugenehmigungen. Zudem könnten Tierhalter noch mehr Mineraldünger einsparen, wenn die überzogenen Beschränkungen der organischen Düngung auf dem Grünland wieder den pflanzenbaulichen Anforderungen angepasst würden. „Bei der Bewertung der zu erwartenden Verurteilung Deutschlands wegen Versäumnissen beim Düngerecht hätte die Klageschrift der EU rechtzeitig einem Update unterzogen werden müssen“, fasst der Landvolkpräsident zusammen. Er empfiehlt diesen Blick auf die mittlerweile erfolgten Anpassungen aber auch all jenen, denen eine Verurteilung Deutschlands durch die EU ins eigene politische Geschäftsmodell passen könnte. (LPD 44/2018)