Organische Düngung nach der Ernte macht Sinn

L P D – Nachdem Getreide und Raps gedroschen sind, beginnt auf den Feldern schon mit Hochdruck die Vorbereitung der Herbstaussaat. Als erstes werden Winterraps und Wintergerste gesät, dann folgen Winterweizen, Roggen und Triticale. Zu den Vorbereitungen gehören nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes auch die Grunddüngung und Maßnahmen zur Förderung des Humusgehaltes. Vor Erfindung des Mineraldüngers konnten die Bauern dafür nur ihren Stallmist und die Jauche verwenden. Heute wird dieser Wirtschaftsdünger überwiegend durch die im modernen Flüssigmistverfahren anfallende Gülle ersetzt. Dieser Wirtschaftsdünger wird durch die Gärreste aus den Biogasanlagen ergänzt. Daher ist es nicht ungewöhnlich, wenn im Spätsommer und Frühherbst jetzt wieder Güllefässer in der Feldflur anzutreffen sind. Bei Beachtung der „Guten fachlichen Praxis“ ist die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in dieser Jahreszeit nicht nur eine sinnvolle und nachhaltige bäuerliche Feldarbeit, die ordnungsgemäße Herbstdüngung mit Stallmist, Gülle oder Gärresten beachtet auch den Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastungen. Zur „Guten fachliche Praxis“ gehört, dass nur so viel Stickstoff ausgebracht wird, wie für einen guten Aussaaterfolg von Wintergetreide, Winterraps, Zwischenfrüchten oder zur Humusbildung des auf dem Feld belassenen Strohhäcksels erforderlich ist. Auch frisch gemähtes Grünland kann bis Anfang November mit Wirtschaftsdünger versorgt werden.

Der ausgebrachte organische Dünger ersetzt zunächst die Grundnährstoffe wie Phosphor und Kalium, die dem Boden durch die abgeernteten Kulturen entzogen wurden. Der Stickstoffanteil dient vorrangig der Nährstoffversorgung der eingesäten Folgekultur bis zur Winterruhe. Im Fall einer Rapsaussaat nach der Getreideernte werden rund 30 bis 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar benötigt. Um diesen Bedarf zu decken, müssen von einer Schweinegülle etwa ein bis eineinhalb Liter pro Quadratmeter ausgebracht werden. Der Liter Gülle enthält zwei bis vier Gramm nutzbaren Stickstoff, das ist weniger als viele Heimgärtner alle sechs bis acht Wochen an Stickstoff bei ihrer Rasendüngung streuen. Auch die zur Bodenverbesserung und zum Erosionsschutz eingesäten Zwischenfrüchte haben einen ähnlichen Düngebedarf. Ist dieser nicht gegeben, weil schon der natürliche Stickstoffgehalt im Boden für die Aussaat reicht, darf kein stickstoffhaltiger Wirtschaftsdünger mehr ausgebracht werden. Dieser Fall ist gesetzlich geregelt und betrifft zum Beispiel die Ausbringung nach spät geerntetem Mais oder Zuckerrüben. Hier wird die Folgekultur oft erst Ende Oktober oder im November ausgesät und benötigt bis zur Vegetationsruhe kaum zusätzliche Nährstoffe. Dann muss der Wirtschaftsdünger von den Landwirten bis zum Frühjahr gelagert werden und darf erst kurz vor Wachstumsbeginn ab Anfang Februar ausgebracht werden. (LPD 58/2013)