Praktikabler Naturschutz statt starrer FFH-Gebiete

Praktikabler Naturschutz statt starrer FFH-Gebiete - Foto: Landvolk-Archiv
Foto: Landvolk-Archiv
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

L P D – Aufgrund des Walderlasses von 2015 müssen Waldbesitzer in Niedersachsen erhebliche Belastungen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie hinnehmen. „Leider hat daran der 2018 vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium herausgegebene Praxisleitfaden nichts geändert“, kritisiert Norbert Leben, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen. Die Erleichterungen für den Waldbesitzer seien wegen der wiederholten Nichtbeachtung des Leitfadens und der Arbeitshilfen vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz nicht zu erkennen. Für Kleinwaldbesitzer bedeuten die Bewirtschaftungseinschränkungen praktisch eine de-facto-Enteignung. Die Frist zur rechtlichen Sicherung der FFH-Gebiete ist eine politische Zielvereinbarung des Niedersächsischen Landkreistages und des Umweltministeriums, aber keineswegs eine EU-Vorgabe, monieren die Waldbesitzer. Sie ärgert, dass die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete seit Jahren ohne Anerkennung ihrer Einwendungen durch das Umweltministerium betrieben wird. „Hier werden auf dem Rücken der Waldbesitzer Versäumnisse der Politik ausgetragen“, sagt Leben. „Es ist absolut unseriös der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass ab Januar 2019 Strafzahlungen erfolgen sollen, obwohl das Vertragsverletzungsverfahren nicht vor dem EuGH aufgerufen worden ist“, stellt er klar. „Waldbesitzer sind nicht gegen Naturschutz, aber er muss für uns wirtschaftlich darstellbar sein“, erklärt Norbert Leben. Es gehe nicht um das „Ob“ der Unterschutzstellung der Gebiete, sondern um das „Wie“. Mehrere Gesprächstermine habe der Umweltminister abgesagt, dies – meint Leben – „bezeuge“ das Desinteresse an einer Lösung. „13 Bundesländer haben es eigentümerverträglich hinbekommen. Doch Niedersachsen wählte den Weg der hoheitlichen Sicherung statt einer Grundschutzverordnung. Bayern hat dafür ein halbes Jahr gebraucht – Niedersachsen lässt die Zeit ungenutzt verstreichen“, kritisiert der Präsident.

Die niedersächsischen FFH-Gebiete wurden der EU ohne Einwilligung der Eigentümer gemeldet, darunter 137.400 Hektar Wald, mehr als jeder zweite davon in Privathand. Ursprünglich sollte vorrangig im Staatswald nach entsprechenden Flächen gesucht werden. „Die wirtschaftlichen Folgen für die Waldbesitzer werden, trotz anderslautender Bekundungen, nicht berücksichtigt. Die EU fordert dies ausdrücklich ein. Ökonomisch erfolgreiches Handeln ist somit für die betroffenen Waldeigentümer kaum noch möglich“, zeigt sich Norbert Leben enttäuscht vom Handeln der politischen Akteure. „Wir kämpfen mit offenem Visier. Viele Argumente sprechen für uns, eine einvernehmliche Lösung ist eigentlich zum Greifen nah. Die Regierung ist hier zu einem Kurswechsel aufgefordert. Wir hoffen auf ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis bei der Umsetzung und reichen dazu weiterhin die Hand“, verspricht Waldbesitzerverbandspräsident Leben. (LPD 65/2018)