Randstreifen schützen Gewässer

Randstreifen schützen Gewässer - Foto: Landvolk
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L P D – „Wir Landwirte sind Partner des Gewässerschutzes und wollen uns hier noch stärker einbringen.“ Diese Aussage traf Dr. Holger Hennies auf der Tagung „Gewässer in Niedersachsen – Gemeinsame Handlungsmöglichkeiten“ des Natur-Netzwerkes Niedersachsen in Hannover. Als einen wichtigen Baustein des Gewässerschutzes bezeichnete der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landvolk Niedersachsen sogenannte Puffer- und Randstreifen auf Ackerflächen an Gewässerrändern sowie den Anbau von Grasuntersaaten oder Zwischenfrüchten. Das heutige Gewässernetz dokumentiert nach Einschätzung von Hennies die landwirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahrhunderte, denn ohne eine gezielte Entwässerung wäre gerade auf den vielen vom Grundwasser beeinflussten Regionen in Niedersachsen eine landwirtschaftliche Nutzung kaum denkbar. Rund 130.000 km Gewässer grenzen mit ihrem Rand nach Schätzungen des Landvolkes an Ackerflächen. Ufer- und Randstreifen können hier Konflikte zwischen Landwirtschaft und Gewässerwirtschaft entschärfen. Sie zählen beispielsweise zum Katalog der Ökologischen Vorrangflächen, die nach den Greeningvorschriften der EU-Agrarpolitik ausgewählt werden können. Sie sind aber auch ein Baustein bei den freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen. Leider beeinträchtigen einige Hürden eine noch höhere Akzeptanz der Ökologischen Vorrangflächen.

„In guter Abstimmung zwischen dem Gesetzgeber und den Landwirten könnten die Weichen für eine bessere Ausgestaltung der Ökologischen Vorrangflächen und damit auch für mehr Gewässerschutz gestellt werden“, bilanziert Hennies nach den ersten Erfahrungen mit diesem Instrument. Er kritisiert beispielsweise das strenge Datum 31. März für eine Ansaat dieser Flächen. Das aktuell ungewöhnlich kühle Frühjahr wertet er als besten Beleg, dass solche starren Daten sich mit den natürlichen Gegebenheiten nicht immer in Einklang bringen lassen. In Umfragen gab jeder fünfte befragte Landwirt an, wegen zu komplizierter Auflagen auf die Anlage derartiger Randstreifen zu verzichten. Hier sieht Hennies noch Potenzial für eine bessere Verbreitung der Randstreifen in der Praxis und damit einen besseren Schutz der Oberflächengewässer. (LPD 34/2016)