Reiterhöfe sind am Limit

Reiterin, Pferd, Reitplatz
Foto: Landpixel

Reitunterricht in Gruppen weiterhin verboten – Mistläger müssen überdacht werden

L P D – Die Pferdehalter in Niedersachsen hat Corona vor einige Probleme gestellt. Denn neben der Versorgung der Pferde, zu der unter anderem das Füttern und die Pflege gehören, ist die täglich mehrstündige Bewegung ein Grundbedürfnis der Tiere. Neben der freien Bewegung auf der Weide oder dem Auslauf kommt gerade im Winterhalbjahr aufgrund der Witterung der Bewegung in der Reithalle ein hoher Stellenwert zu, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Dies übernehmen auf vielen Bauernhöfen mit Pferdehaltung die Reitschüler.

Weil Reitunterricht in Gruppen jedoch derzeit verboten ist, verschlechtert sich die wirtschaftliche Belastung der Pferdebetriebe täglich. „Es entstehen massive Einkommensverluste bis an die Belastungsgrenze“, erläutert Waltraud Böhmke. Die Pferdewirtschaftsmeisterin Reiten sowie Zucht und Haltung und Stellvertretende Vorsitzende des Pferdesportverbandes Hannover betreibt einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb im Landkreis Cuxhaven mit den Schwerpunkten Pferdezucht und -aufzucht sowie der Ausbildung von Pferd und Reiter.

„Da der Pferdesport in der Regel an der frischen Luft betrieben wird und allein schon aus Sicherheitsgründen ein Abstand zwischen den Pferden eingehalten wird, sind die Voraussetzungen für den Infektionsschutz in dieser Sportart ideal“, erläutert sie. Von Beginn der Pandemie an hätten die Pferdehalter alles dafür getan, die Vorgaben der Corona-Schutzverordnungen einzuhalten und ausgefeilte zu Hygienekonzepte entwickeln. Böhmke ist es wichtig zu betonen, dass es sich beim Reiten nicht um einen elitären Sport handelt, sondern gerade Kinder mit sehr großen Emotionen an ihren Schützlingen hängen.

Ausgerechnet in dieser finanziellen Durststrecke müssen sich die Pferdehalter nun auch noch Sorgen über eine Investition zur Lagerung ihres Misthaufens machen. Denn laut Düngeverordnung ist der Nachweis einer ausreichenden zweimonatigen Lagerkapazität für Festmist Pflicht. Das bedeutet, die Lagerstätte für den Mist muss dreiseitig umbaut und mit einer wasserdichten Betonplatte und einer Überdachung so gesichert sein, dass kein Wasser ein- und kein Sickersaft austreten kann. Das Landvolk Niedersachsen empfiehlt Landwirten, sich um einen Zuschuss für die Baukosten aus der „Bauermilliarde“ zu bewerben.

Ein kleiner Lichtblick für Pferdefreunde sind die Onlineformate der Pferdezuchtverbände, des Landgestüts Celle und vieler Privathengsthalter. „Diese Präsentation ist keine gewöhnliche Hengstvorführung“, wirbt Landstallmeister Dr. Axel Brockmann für das neue Format. Immer sonntags um 12 Uhr werden auf www.Clipmyhorse.de die Dressur- und Springhengste des Landgestüts im Wechsel vorgestellt. (LPD 14/2021)

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