Rücksicht macht die Wege breit

Rücksicht macht die Wege breit - Foto: Achim Hübner
Foto: Achim Hübner

L P D – Mit einer einfachen aber auffälligen Aktion ruft der Kreisverband Göttingen alle Verkehrsteilnehmer auf den Feldwegen zur Rücksichtnahme auf. Die Landwirte sprühen ihre Botschaft einfach mit einer Schablone auf die Wirtschaftswege: „Rücksicht macht die Wege breit!“ Diese weißen Markierungen auf dem Boden sollen die Nutzer der Feldwege daran erinnern, dass ein partnerschaftlicher Umgang hilft, Konflikte und Gefahrensitua-
tionen zu vermeiden. „Mit eigenen finanziellen Mitteln unterhalten wir die Wege und stellen sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wir freuen uns über Erholungssuchende, wollen aber immer mal wieder daran erinnern, dass sie vorrangig der Erschließung der Felder dienen“, sagt Frank Nolte. „Wenn wir gemeinsam aufeinander Rücksicht nehmen, klappt das reibungslos“, meint der Landwirt.

Nicht nur in Göttingen, sondern in ganz Niedersachsen werben die Landvolk-Verbände um Rücksichtnahme auf ihren Wirtschaftswegen. In der Wedemark bei Hannover werden zum Beispiel in jedem Jahr zur Erntezeit Schilder aufgestellt und Flyer verteilt mit dem Hinweis: Rücksicht auf reife Ernte! Der Landvolkkreisverband Hannover hat diese gemeinsam mit der Gemeinde und Naturschutzverbänden entwickelt, um die Interessen der Landwirte, Erholungssuchenden und Naturschützer in Einklang zu bringen. In vielen Gemeinden gibt es sogenannte Realverbände, in denen sich meist Landwirte zum Erhalt der Wege und Gräben zusammengeschlossen haben. Aus Sicht der Landwirte bietet dies die Möglichkeit, die notwendigen Wirtschaftswege sachgerecht zu gestalten, um Kosten und Naturschutzeingriffe niedrig zu halten. Die Selbstverwaltung der Wege genießt sogar die Anerkennung des Gesetzgebers im Niedersächsischen Realverbandsgesetz. Viele wissen nicht, dass es die Mitglieder eines Realverbandes sind, die die Wege selbst finanziert und ausgebaut haben. Nach dem Gesetz sind die Mitglieder zur Wegenutzung berechtigt und zugleich zur Beitragszahlung für die Unterhaltung der Wege verpflichtet. Viele Realverbände unternehmen auf eigene Kosten große Anstrengungen, damit ihre Wege gut erhalten bleiben. Nicht immer sind die Wege auch für die öffentliche Nutzung geeignet. „Auch bei einer Freizeitnutzung darf ein Realverbandsweg nicht mit einer Fußgängerzone verwechselt werden. Mitunter kann es bei Wirtschaftsfahrten zu Verschmutzungen und Schlaglöchern kommen, so dass nicht jeder Weg durch Fahrradfahrer oder Fußgänger genutzt werden sollte,“ sagt Andreas Jordan. Der Jurist vom Landvolk Niedersachsen berät die Realverbände und weiß: „Die allermeisten Landwirte streben ein konfliktfreies Miteinander in den Dörfern an und nehmen Rücksicht auf Spaziergänger. Es wäre schön, wenn Ihnen dafür mit Freude über die Wege und rück-sichtsvollem Entgegenkommen gedankt würde!“. (LPD 66/2016)