Schon im März gibt es neues Geld für Investitionen

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Weiterführung des „Bauernmilliarde“-Programms ist aber in Detailfragen noch offen

L P D – Das Interesse der Bäuerinnen und Bauern am Investitionsprogramm war groß, denn bereits wenige Stunden nach Online-Freigabe der Anträge waren die Mittel für die Förderung von Maschinen und Geräten in Höhe von 72,5 Mio. Euro für das erste Halbjahr 2021 ausgeschöpft. Daraufhin wurde das Antragsverfahren zum Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) vorerst ausgesetzt, soll aber nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums schon im März und nicht erst im Juli dieses Jahres fortgeführt werden, teilt das Landvolk Niedersachsen mit.

„Zwar haben wir uns über den Begriff ‚Bauernmilliarde‘ geärgert, da er irreführend ist, aber grundsätzlich ist das Programm gut geeignet, um uns Landwirten auch in schwierigen Phasen sinnvolle Anschaffungen für die Außenwirtschaft zu ermöglichen, auch um digitaler und präziser zu arbeiten“, sagt der für Strukturpolitik zuständige Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen.

Der Milchbauer aus Ostfriesland kritisiert das „Windhundverfahren“, nach dem die Anträge nach dem Zeitpunkt des Eintreffens behandelt werden: „Hier wünschen wir uns ein Konzept, das sicherstellt, dass eine erfolgreiche Antragsabgabe nicht von der Qualität der jeweilig genutzten Internetverbindung abhängig ist.“ In der ersten Antragsrunde Mitte Januar seien viele Landwirrte aus Niedersachsen wegen technischer Probleme bei der antragführenden Rentenbank durch das Raster gefallen. „Das ist so nicht hinnehmbar“, erklärt Tannen.

Die Förderung von Maschinen und Geräten soll nach Angaben des Landvolks möglichst zeitnah fortgesetzt werden, und zwar mit Mitteln, die eigentlich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen waren. Ein Vorziehen von IuZ-Mitteln aus den Folgejahren würde bedeuten, dass ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden müsste, was derzeit nicht geplant ist. Der Bundeshaushalt 2021 sieht allerdings IuZ-Verpflichtungsermächtigungen für 2022 von 175 Mio. Euro und für die beiden Folgejahre von weiteren insgesamt 175 Mio. Euro vor. Die Ermächtigungen bedeuten, dass eine Bewilligung in diesem Jahr erfolgen kann, die Zuschussgewährung aber erst nächstes Jahr bzw. in den beiden Folgejahren erfolgt. Über diese Option der IuZ-Förderung sind laut Bundeslandwirtschaftsministerium bisher aber noch keine Entscheidungen getroffen worden. (LPD 8/2021

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