L P D – Die Planungen für die Stromautobahn SuedLink wühlen die betroffenen Land- und Forstwirte auf. Nicht nur der vom Gesetzgeber beschlossene Vorrang für Erdkabel, sondern besonders die Verlegung in offenen Gräben wird die Bedingungen der Land- und Forstwirtschaft deutlich stärker beeinträchtigen als es die bisher üblichen Freileitungen je getan haben. Die ressourcenschonende Technik, wie Schmaltrassentechnologie, ist dringend erforderlich, um im Zweifel die Gräben nicht immer wieder öffnen zu müssen. Auch der Trassenkorridor könnte so möglicherweise kleiner ausfallen. „Für uns steht die Forderung nach dem Schutz land- und forstwirtschaftlicher Belange daher obenan“, kommentiert Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies die Begleitung des gesamten Verfahrens zur Umsetzung der Energiewende. Die Forderungsliste des Landvolkes Niedersachsen zum Netzausbau fasst die elementaren Sorgen der betroffenen Grundeigentümer zusammen. In dem Abwägungsprozess zum Korridorverlauf wie auch der späteren Entscheidung im Planfeststellungsverfahren über die Trasse fehlen deutliche Signale an die Landwirtschaft. „Unsere Böden sind ein sehr wertvolles und knappes Gut. Das dürfen wir nicht leichtfertig gefährden“, warnt Hennies. Erst kürzlich hat das Landvolk Niedersachsen eine Resolution zum Netzausbau an Abgeordnete des Deutschen Bundestages übergeben und politische Unterstützung für die berechtigten Interessen der betroffenen Land- und Forstwirte angemahnt.
Das Landvolk Niedersachsen empfiehlt allen betroffenen Mitgliedern, die für Anfang April angekündigten Informationsveranstaltungen des Netzbetreibers Tennet intensiv zu nutzen und auf alle Fragen eine umfassende Antwort einzufordern. Verbindliche Zusagen sollten schriftlich erbeten werden. In dem offiziellen Verfahrensgang prüft derweil die Bundesnetzagentur die mittlerweile eingereichten Antragsunterlagen der Tennet für Abschnitt C des SuedLinks, der Niedersachsen betrifft. Die Bundesnetzagentur ist Herr des förmlichen Verfahrens und wird nach eigener Prüfung alle Unterlagen mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme veröffentlichen. Die Land- und Forstwirte sowie alle anderen Landnutzer sind dann aufgerufen, ihre Einwände gegenüber der Netzagentur erneut geltend zu machen. Nur dann können diese auch im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt werden. (LPD 21/2019)