Tierhalter vor hohen Hürden

Tierhalter vor hohen Hürden - Foto: Landpixel
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L P D – „Unsere Landwirte arbeiten ständig daran, ihre Nährstoffüberschüsse so weit wie möglich zu verringern“. Landvolkpräsident Werner Hilse sieht mit Blick auf die heute vorgestellten Daten des Nährstoffberichtes einen immer deutlicheren Trend in diese Richtung. „In Regionen, in denen unsere Familienbetriebe überwiegend von der Nutztierhaltung leben und gleichzeitig viele Biogasanlagen errichtet wurden, sind die Vorgaben der neuen Düngeverordnung dennoch eine sehr hohe Hürde“, verdeutlicht Hilse. Aber auch hier suchten die Landwirte neue Formen der Kooperation, um diese Hürden abzubauen. Dazu zählt das Landvolk  unter anderem die Intensivierung der Kreislaufwirtschaft zwischen Futtermittel produzierenden Ackerbauern und Wirtschaftsdünger liefernden Tierhaltern. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Landwirte in Niedersachsen im vergangenen Düngejahr 2015/16  rund 53.000 t Stickstoffmineraldünger weniger eingesetzt haben als im Vergleich zum Vorjahr. „Hier müssen wir noch stärker ansetzen und den Mineraldünger weiter durch Wirtschaftsdünger substituieren“, sagt Hilse. Zum Schutz der Oberflächengewässer vor Nährstoffeinträgen sieht die Düngeverordnung auf  Flächen ohne große Hangneigung ein Düngungsverbot auf einem Randstreifen zu Gewässern von einem Meter vor. „ Uns steht heute die notwendige Technik zur Verfügung, um diese Vorschrift einhalten zu können. Der von Niedersachsens Umweltminister Stephan Wenzel mit dem Wassergesetz vorgeschlagene ungedüngten Randstreifen von fünf Metern Breite ist damit überhaupt nicht nötig“ kritisiert Hilse.

Erfreut ist er darüber, dass die Landwirte offenbar keine Scheu vor Transparenz haben. Dafür spricht die sehr hohe  Bereitschaft der Betriebsleiter, der Düngebehörde freiwillig die Nutzung von Datenbanken zur Plausibilitätsprüfung der Nährstoffsituation zu erlauben.  „Mehr als jeder Zweite hat diesem Datenabgleich im vergangenen Jahr zugestimmt“, sagt Hilse. Auch bei der Verfolgung von Meldeverweigerern kann die Düngebehörde den Verbleib von Gülle und Mist nun offensiv abfragen. Sie hat dazu  kürzlich durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg  volle Rückendeckung  erhalten. „Eine Entscheidung, die wir ausdrücklich begrüßen“, betont Hilse. Sogenannte schwarze Schafe dürften weder in den Reihen der Landwirte noch bei Güllebörsen und anderen geduldet werden, da sie das Image aller ordnungsgemäß wirtschaftenden Bauern belasten. Allerdings mahnt Hilse auch eine realistische  Erwartungshaltung bei der Messbarkeit der Verbesserungen im Grundwasser an. „Wegen des recht trägen Sickerverhaltens des Grundwassers wird es teilweise viele Jahre dauern, bis sich das Handeln der Landwirte dort an den Messstellen endlich auswirken wird, zumal auch andere Einflüsse außerhalb der Düngung auf den Nitratgehalt einwirken “, dämpft Hilse die Hoffnung auf kurzfristige Effekte. (LPD 2/2017)