L P D – „Wir bleiben bei unserer Überzeugung, dass die erst vor einem Jahr umgesetzte neue deutsche Düngegesetzgebung zunächst einmal wirken muss,“ sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Er bezeichnet die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegten Rahmendaten für eine erneute Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen des Düngerechts daher als völlig übereilt. Landwirte wollten weiter bedarfsgerecht düngen und nutzten dazu kompetente Beratung. Einer Überdüngung solle damit vorgebeugt werden. „Die Viehbestände sinken und der Mineraldüngereinsatz geht zurück. Das sind Belege dafür, dass unsere Landwirte auf dem richtigen Weg sind. Wir appellieren an Bauern, aber auch Berater und nicht zuletzt die Politik, diesen Weg konsequent weiter mitzugehen“, benennt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke eine Kompromisslinie in der Auseinandersetzung um das richtige Maß bei der Düngeverordnung.
Kritisch sieht das Landvolk in den jüngsten Vorschlägen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium die für sogenannte sensible Gebiete diskutierten Maßnahmen. Dazu zählen eine verpflichtende Reduzierung der Düngung um 20 Prozent unter den Bedarf der Pflanzen, ein Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergetreide sowie die Einschränkungen des Wirtschaftsdüngereinsatzes unter den tatsächlichen Düngebedarf der Pflanzen.
Die Landwirtschaft will mitwirken, die Einträge von Nitrat in das Grundwasser deutlich zu verringern, wenn die Grenzwertüberschreitungen im Einzugsbereich von Messstellen durch die Bewirtschaftung verursacht werden, betont das Landvolk. Dort, wo die Analysedaten der amtlichen Messnetze aber zeigen, dass die Grenzwerte im Einzugsbereich eines Brunnens nicht überschritten sind und auch kein stark steigender Trend in diese Richtung festgestellt werden kann, wehrt sich die Landwirtschaft gegen unbegründete Auflagen und Einschränkungen. Das Einstufungsverfahren nach Wasserrahmenrichtlinie bewertet das Landvolk als zu pauschal und zu grob bemessen. Es biete nicht die Grundlage dafür, große Gebiete, in denen es keine übermäßigen Nitrateinträge in das Grundwasser gibt, mit Auflagen zu überziehen. (LPD 11/2019)